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Mannheim – Ebenfalls Probleme mit Steuer–ID

Mannheim – Rhein-Neckar – Steuer-Identifikationsnummer des Bundeszentralamtes für Steuern – Wie schon letzte Woche von Heidelberg gemeldet gibt es auch in Mannheim Probleme mit den Adressdaten der Steuer-Identifikationsnummer
Die Bundesregierung hat als Voraussetzung für die künftigen elektronischen Lohnsteuerkarten, die ab 2011 eingeführt werden sollen, die so genannte Steuer–ID eingeführt. Die Steuer–ID ist lebenslang gültig und gilt in der Endstufe für alle Steuerarten sowie für Kindergeldzahlungen. Zunächst ist sie nur für die Einkommenssteuer gültig, für alle anderen Steuerarten gilt die bisherige Steuernummer weiter. Mit dieser Steuernummer sollen Fehler, wie sie z. B. immer wieder bei Personenverwechslungen und Umzügen aufgetreten sind, verhindert werden. Die Steuer-ID unterliegt einer strengen Zweckbindung: Aus Datenschutzgründen ist sie ausschließlich auf den Bereich der Finanzverwaltung bzw. Rentenversicherungsträger beschränkt. Hinter der Nummer verbergen sich folgende  gespeicherte Daten: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, Sterbetag.
Seit dem 1. August 2008 verschickt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach und nach an alle steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Juli 2007 in Mannheim mit Hauptwohnung gemeldet waren, die „Steuer – ID“. Die Meldebehörde hat hierfür im letzten Jahr die erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt. Sämtliche Änderungen wurden seither an das BZSt übermittelt. Bundesweit zeigt sich, dass Probleme mit den Adressdaten auftauchen. In Mannheim gehen nach Beginn der Versandaktion durch das BZSt derzeit täglich bis zu Tausend nicht zustellbare Anschreiben bei der Meldebehörde ein. Aktuell handelt es sich bereits um mehr als 6.000 unzustellbare Schreiben; insgesamt erhalten bis Ende des Jahres mehr als 300.000 Mannheimerinnen und Mannheimer ein Anschreiben. Um die Gesamtzahl der beim BZSt falsch verarbeiteten Datensätze feststellen zu können muss zunächst der Abschluss des Versandes abgewartet werden. Laut BZSt soll der Versand bis 31. Dezember 2008 abgeschlossen sein.
Der für die Meldebehörde zuständige Erste Bürgermeister Christian Specht bedauert die entstandenen Probleme. „Insbesondere wenn Verstorbene angeschrieben werden, kann ich den Ärger der Angehörigen verstehen,“ so Specht. Der Erste Bürgermeister legt aber besonderen Wert auf die Feststellung, dass der Fehler beim Bundeszentralamt für Steuern und nicht bei der Meldebehörde der Stadt Mannheim liegt. „ Wir haben im Vorfeld immer wieder auf erkennbare Probleme in den entsprechenden Projektgruppen hingewiesen,“ so Specht weiter.
Alle Rückläufe müssen nun von der Meldebehörde der Stadt Mannheim einzeln überprüft und dem BZSt mit den möglichen Änderungen gemeldet werden. Ausführliche Informationen sowie Fragen und Antworten zur Steuer-ID erhält man auf den Internetseiten des BZSt unter www.identifikationsmerkmal.de sowie bei den Bürgerdiensten, die auch weiterhin über die Presse informieren werden.

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