Südliche Weinstraße – Land Rheinland-Pfalz fördert Neubau, Erwerb und Modernisierung von Häusern und Wohnungen: Fördergelder stehen weiterhin zur Verfügung
Die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum nimmt zu. Wohnen wird teurer. Die steigenden Preise für Energie erhöhen die Nebenkosten. Für Bauherren, Käufer und Modernisierer sind zinsgünstige und langfristig sichere Darlehenskonditionen jetzt besonders wichtig. Aus diesem Grund stellt das Land Rheinland-Pfalz zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse zur Verfügung. Bauherren und Käufer von Wohnungen und Häusern zahlen für zinsverbilligte Darlehen in den ersten zehn Jahren je nach Höhe des jährlichen Bruttohaushaltseinkommens einen Zinssatz zwischen 2,25 und 3,8 Prozent. In den folgenden fünf Jahren sind dann 3,5 bzw. 5,0 Prozent pro Jahr fällig. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Haushaltseinkommen und der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben. Beispielsweise kann ein Vierpersonenhaushalt bei einem Bruttojahreseinkommen von etwa 51.400 Euro ein Darlehen in Anspruch nehmen. Im Rahmen des Modernisierungsprogramms fördert das Land unter anderem Maßnahmen zur Energieeinsparung mit zinsverbilligten Darlehen und mit Zuschüssen. Eigentümer von Wohnimmobilien können für Investitionen von mindestens 10.000 und höchstens 30.000 Euro ein zinsverbilligtes Darlehen beantragen. Der Höchstbetrag steigt, wenn die Wohnungsgröße mehr als 65 Quadratmeter beträgt. Der Zinssatz liegt bei 3,8 Prozent in den ersten zehn Jahren. In den folgenden fünf Jahren werden dann Zinsen in Höhe von jährlich 5 Prozent fällig. Ein Vierpersonenhaushalt kann über ein Bruttoeinkommen von etwa 63.000 Euro verfügen, um ein Förderdarlehen für die Modernisierung des selbst genutzten Wohneigentums zu beantragen. Bei vermieteten Wohnungen wird vorausgesetzt, dass die anfängliche Miete nach Abschluss der Arbeiten eine bestimmte Höhe einhält. Als Alternative zu den Darlehen gibt es im Modernisierungsprogramm einen nicht zurückzuzahlenden Investitionszuschuss in Höhe von 25 Prozent der Investitionen für Modernisierungsmaßnahmen zwischen mindestens 2.000 Euro und höchstens 10.000 Euro pro Wohnung. Das jährliche Bruttoeinkommen für einen Vierpersonenhaushalt liegt hier bei etwa 43.500 Euro. Der Antrag kann für diesen Zuschuss bei der jeweils zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden, die diesen dann an die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau weiterleitet. Bei zinsverbilligten Darlehen gilt: Für den Bau, den Kauf oder die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums wird zunächst eine Bestätigung für die Inanspruchnahme der Zinsgarantie von der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau i. d. Pfalz benötigt. Zuständige Sachbearbeiter, Frau Martina Jung, Tel.: 06341 940201, E-Mail: Martina.Jung@suedliche-weinstrasse.de. Herr Hans Zorn, Tel.: 06341 940202, E-Mail: Hans.Zorn@suedliche-weinstrasse.de