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Mannheim – Rechtzeitig gegen Rückstau sichern

Mannheim – Die starken Regenfälle in den letzten Wochen mit zahlreichen Überschwemmungen in der Region brachten für manche Hausbesitzer unliebsame Überraschungen. Denn bei extremen Niederschlägen kann es vorkommen, dass die Kanalisation vorübergehend überlastet ist und die Wassermengen nur noch bedingt ableitet. Überflutungsgefahr besteht dann für tiefer gelegene Flächen wie Keller, Souterrains oder Hofflächen.
Nach solchen extremen Regenereignissen wie Ende Juli in den nördlichen und östlichen Stadtteilen Mannheims wird oft gefordert, die Kanalrohre in größeren Dimensionen zu bauen. Nach Aussage von Alexander Mauritz, Betriebsleiter des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Mannheim, ist die Kanalisation jedoch ausreichend dimensioniert. „Unsere Abwasserkanäle sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben für ein dreijährliches Regenereignis in den Wohngebieten ausgelegt. Dies bedeutet im Mittel alle drei Jahre einen Überstau. Würden die Kanäle für extreme Niederschläge dimensioniert werden, dann wären die Abwassergebühren unbezahlbar.“ Mauritz weist darauf hin, dass – laut Abwassersatzung der Stadt Mannheim – die Grundstückseigentümer sich gegen Rückstau selbst abzusichern haben, was in den meisten Fällen auch erfolgt.
Von „Rückstau“ wird gesprochen, wenn die Kanalisation auch bei Normalregen gefüllt ist. Die Rückstauebene ist gemäß der Mannheimer Abwassersatzung die Straßenoberfläche. Damit das Abwasser wegen des hohen Wasserstands nicht rückwärts durch die Hausanschlussleitungen in den Kellerräumen über Toiletten, Spülbecken oder Einläufe austreten kann, sind geeignete Rückstausicherungen wie Rückstauklappen oder Abwasserhebeanlagen einzurichten. Die Stadtentwässerung empfiehlt, die Rückstausicherungen regelmäßig fachmännisch warten zu lassen, damit sie im Ernstfall auch funktionstüchtig sind. Bei der Neuinstallation oder Instandhaltung von Rückstauverschlüssen sollten sich Hausbesitzer vom Architekten oder Sanitärfachmann beraten lassen.
Vor Überschwemmungen aufgrund von extremen Regenereignissen können sich Hauseigentümer auch durch bauliche Maßnahmen schützen. Zum Beispiel indem sie die Oberkante zum Kellerfensterschacht oder zur Garageneinfahrt erhöhen. Objektschutz setzt am besten bereits in der Planung an. Eine weitere Vorbeugemaßnahme ist die Entsiegelung von Grundstückflächen. „Bei Neubauten empfehlen wir, durch geeignete Versickerungsanlagen Flächen von der Kanalisation abzukoppeln und beispielsweise das Regenwasser von den Dachflächen auf dem Grundstück versickern zu lassen, “ erklärt Betriebsleiter Mauritz.
Auskünfte und Beratung zur Rückstausicherung und Regenwasserversickerung erteilt der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Mannheim (EBS) unter der Telefon-Nummer 293-5210. Weiterführende Informationen enthalten die Merkblätter Nr. 3 „Rückstausicherung“, Nr. 4 „Regenwassernutzung“ und Nr. 5 „Regenwasserversickerung“, im Internet unter www.mannheim.de/stadtentwaesserung in der Rubrik „Satzung, Broschüren, Merkblätter“ zum Herunterladen; die Merkblätter können auch beim EBS angefordert werden.

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