Mannheim – Bürgerbegehren „Nein zu Block 9“ erhält nicht genügend Unterschriften – Nur 15.728 im Rathaus eingereicht
Den Initiatoren des Bürgerbegehrens gelang es nicht, die gesetzlich geforderten 20.000 gültigen Unterschriften für die Durchführung eines Bürgerentscheids über die Aufstellung eines Bebauungsplans vorzulegen. Das hinter der Initiative stehende inhaltliche Anliegen für den Klimaschutz und regenerative Energien nehmen wir sehr ernst. Alle, die sich in diesem Verfahren engagierten, verdienen Respekt“, so der Oberbürgermeister in einer ersten Stellungnahme.
Das Bürgerbegehren richtet sich gegen die Ablehnung des Antrags der GRÜNEN auf ein Bebauungsplanverfahren für das GKM-Gelände in der Gemeinderatssitzung am 24. Juni 2008. Ziel des Bürgerbegehrens war die Herbeiführung eines Bürgerentscheids, der den Gemeinderatsbeschluss ersetzt hätte. Ein Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss muss innerhalb sechs Wochen nach dessen ortsüblicher Bekanntgabe eingereicht werden. Die Sechs-Wochen-Frist endete am Mittwoch 6. August 2008, 24 Uhr. In Mannheim ist ein Bürgerbegehren gesetzlich nur zulässig, wenn es von mindestens 20.000 Wahlberechtigten unterschrieben ist. Die Initiatoren übergaben die gesammelten Unterschriften am letzten Tag der Frist um 15 Uhr im Rathaus. Bis 24 Uhr wurden noch weitere Unterschriften in den Rathausbriefkasten eingeworfen, die ebenfalls berücksichtigt wurden.
Bei der Unterschriftenzählung wurden zunächst 3.456 gültige Unterschriftslisten festgestellt, drei Listen durften nicht anerkannt werden, weil der Text im oberen Teil des Formulars abgetrennt war. Die gültigen Listen enthielten 15.728 plausible Unterschriften. Offensichtlich ungültige Eintragungen, bei denen die Unterschrift oder alle Angaben zur Person fehlten sowie von auswärtigen Unterzeichnern konnten nicht gewertet werden. Zur Zählung waren Vertreter der Initiatoren und der Medien als Beobachter eingeladen, ohne dass jedoch Einblick in die Daten genommen werden konnte. Da die gesetzliche Mindestzahl nicht erreicht wurde, waren eine Einzelprüfung der Wahlberechtigung und das Streichen von eventuellen Mehrfachunterzeichnern nicht mehr erforderlich.
Der Gemeinderat wird in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am 30. September 2008 die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens wegen nicht ausreichender Unterschriften förmlich feststellen. Die eingereichten Daten der Unterzeichner bleiben so lange unter Verschluss und werden absolut vertraulich behandelt. Alle Unterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens sofort sicher vernichtet.