IHK zum Nichtraucherschutzgesetz-Urteil: Gut für den freien und fairen Wettbewerb – Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Nichtraucherschutz. Die Entscheidung schafft endlich Klarheit und trägt den Interessen der zahlreichen kleinen gastronomischen Betriebe Rechnung, die nur über einen einzigen Schankraum verfügen. Die IHK schließt sich der Meinung des BVerfG an, dass die bisherigen gesetzlichen Regelungen zum Nichtraucherschutz eine wirtschaftlich gravierende Ungleichbehandlung und Existenzgefährdung dieser Betriebe bedeutet hätten.
Dies hatte auch eine im Juni durchgeführte repräsentative Umfrage der IHK Pfalz unter pfälzischen Gastronomen bestätigt. 17% der befragten Betriebe betreiben eine Einraumgaststätte und betonten damals, dass die vorläufige Aussetzung des Nichtraucherschutzgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eine Frage des Überlebens sei.
Die IHK Pfalz appelliert an die Landesregierung, nun zügig das Urteil umzusetzen und auf Basis der Zwischenregelung des BVerfG das Nichtraucherschutzgesetz so zu modifizieren, dass auch in Rheinland-Pfalz verlässliche Rahmenbedingungen und Wettbewerbsgleichheit zwischen größeren und kleineren Betrieben geschaffen werden.
Die Gastronomie braucht eine Regelung, bei der die betroffenen Unternehmen selbst entscheiden können, ob in ihrem Schankbetrieb geraucht werden darf oder nicht.