Worms - OB Kissel begrüßt Urteil vom Verfassungsgerichtshof

16.02.2012 09:39 | Rubrik: Regional | Ort: Worms

Worms / Metropolregion Rheinneckar - Verfassungsgerichtshof fordert Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs - OB Kissel begrüßt Urteil und erwartet spürbare Entlastung für den städtischen Haushalt / Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH) nimmt Land in die Pflicht: kommunaler Finanzausgleich ist ab 2014 neu zu regeln / Ziel: bessere Finanzausstattung der Städte und Landkreise / OB Kissel begrüßt aktuelles Urteil -

Mit einem am 14.02.2012 verkündeten Urteil hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH) aufgrund einer Klage des Landkreises Neuwied entschieden, dass der Kommunale Finanzausgleich des Landes Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Finanzausstattung der kreisfreien Städte und der Landkreise, insbesondere mit Blick auf die stark gestiegenen Sozialausgaben, nicht mehr verfassungskonform ist. Das Land wird angehalten, den Kommunalen Finanzausgleich bis spätestens zum 1. Januar 2014 neu zu regeln. Im Rahmen dieser Neuregelung wird das Land dazu verpflichtet, den Kommunen eine „angemessene Finanzausstattung zu sichern“, die neben der Erfüllung zugewiesener staatlicher Pflichtaufgaben „auch die Wahrnehmung frei gewählter Aufgaben ermöglichen“ muss, so der VGH in seinen Leitsätzen.

Insbesondere sei bei der Bemessung der Finanzausgleichsmittel auch der Anstieg von Ausgaben der kommunalen Gebietskörperschaften aus gesetzlich übertragenen Aufgabenbereichen angemessen zu berücksichtigen, sahen die Richter Handlungsbedarf. In deutlichen Worten bezeichnet der VGH die finanzielle Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz als seit rund zwei Jahrzehnten als äußerst angespannt. Bereits im 22. Jahr in Folge blieben 2011 die Einnahmen hinter den Ausgaben zurück, und zwar mit steigender Tendenz. In der Folge steigen die von Gesetzes wegen nur zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe vorgesehenen Kassenkredite weiter an. Die Pro-Kopf-Verschuldung aus Kassenkrediten der rheinland-pfälzischen Kommunen lag 2010 um 122 Prozent über dem Durchschnittswert der westlichen Flächenländer.

Eine wesentliche Ursache hierfür liegt in der stetig steigenden Aufgabenzuweisung durch die Sozialgesetzgebung des Bundes, der nur unzureichende Zuwächse auf der Einnahmenseite gegenüberstehen. Besonders auffällig ist diese Entwicklung im Sozialwesen. Seit 1990 stiegen die Ausgaben im Sozialbereich um 220 Prozent an, dreimal so hoch wie die Entwicklung der Einnahmen. Mit den weiter stetig steigenden Aufwendungen in der Sozial- und Jugendhilfe, der Grundsicherung, der Eingliederungshilfe oder etwa den Wohnungskosten für Langzeitarbeitslose sind die Kommunen einfach überfordert, so der VGH.

Eine angemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen durch Bund und Land ist eine Forderung, die der Wormser Oberbürgermeister Michael Kissel und der Stadtrat unisono mit dem Städtetag immer wieder öffentlich bekunden. Denn auch in Worms steigen die städtischen Kassenkredite infolge der chronischen Unterfinanzierung. Inzwischen beträgt das aufgelaufene Volumen an Kassenkrediten rund 260 Millionen Euro.

Der Ergebnishaushalt der Stadt Worms hat ein Gesamtvolumen von rund 200 Millionen Euro, allein rund 80 Millionen davon sind Sozialausgaben, denen lediglich Einnahmen von rund 25 Millionen Euro gegenüber stehen. Und diese spezifische Unterfinanzierung ist für OB Kissel der Hauptgrund für die finanzielle Schieflage, da der Bund immer neue Sozialausgaben auf die Städte und Landkreise überträgt, ohne die dafür nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen. „Wir haben also kein Ausgabenproblem, sondern ein Einnahmenproblem. Würde uns der Bund angemessen finanzieren bezüglich der Aufgaben, die er uns im sozialen Bereich zugewiesen hat, dann würde die Stadt Worms beim derzeitigen Status einen Überschuss erwirtschaften“, betont Michael Kissel.

In welcher Höhe genau das Land künftig seine Kommunen unterstützen muss, dazu haben sich die Richter nicht konkret geäußert. Auch nicht zu der Frage, woher das hoch verschuldete Land dieses Geld nehmen soll. Gleichwohl erwartet Kissel eine spürbare Verbesserung für den städtischen Haushalt, auch wenn damit die Schieflage der städtischen Finanzen nicht komplett beseitigt werden könne.

„Die Entscheidung des VGH verdeutlicht die gemeinsame Abhängigkeit von Land und Kommunen von der Politik des Bundes“, erklärt Kissel. „Daher ist dieses aktuelle Urteil, dass sich lediglich auf die Finanzbeziehungen zwischen Land und den Kommunen bezieht, zwar zu begrüßen, aber im Grunde nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Was wir dringend brauchen ist eine durchgreifende Gemeindefinanzreform, an der sich auch der Bund beteiligen muss“, fordert der Wormser Oberbürgermeister.