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Südliche Weinstraße – Landrätin Theresia Riedmaier (SPD) für Kommunalwahlrecht für Migranten aus Nicht-EU-Staaten

Südliche Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar – In einem Brief an den Vorsitzenden des Beirats für Migration und Integration des Landkreises Germersheim sowie der Städte Germersheim, Wörth am Rhein und Landau, Herrn Zjya Yüksel, sicherte die Landrätin zu, die Initiative „Demokratie braucht jede Stimme – Kommunalrecht für alle“ in ihrer Forderung, das Kommunalwahlecht für Migrantinnen und Migranten aus Nicht-EU-Staaten hier in der Bundesrepublik Deutschland und in Rheinland-Pfalz einzuführen, zu unterstützen.
„Wir wissen alle, es müsste zu einer Änderung des Grundgesetzes kommen, weshalb insbesondere Bundestag und Bundesrat gefordert sind, sich dem berechtigten Anliegen der Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund zu widmen und diese endlich anzuerkennen“, so die Ländrätin. „Wer lange Zeit in einem Land, einer Region, lebt, dem ist sie Heimat geworden. Dazu gehört selbstverständlich auch die Mitwirkung, Mitsprache und Übernahme von Verantwortung und in der Folge die Ausübung des Wahlrechts mindestens auf kommunaler Ebene“, ergänzt die Ländrätin weiter.
Damit unterstützt die Landrätin ebenfalls die von der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz (kurz AGARP) in der Resolution vom 02. März 2013 gefassten Beschlüsse und Aufforderungen, das Kommunalwahlrecht auf Nicht-EU-Bürger auszudehnen und den Bundestag und Bundesrat dazu anzuhalten, die notwendige Grundgesetzänderung vorzunehmen, um das kommunale Wahlrecht auf alle Migrantinnen und Migranten einzuführen. Es soll gelten für dauerhaft in Deutschland lebende Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt hier haben, ungeachtet von Migrationsgeschichte und Staatsangehörigkeit.
In Rheinland-Pfalz haben 745.000 Menschen und damit 18,5 % einen Migrationshintergrund. Während die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union auch ohne deutschen Pass die Möglichkeit haben, auf kommunaler Ebene zu wählen und gewählt zu werden, sind Einwohner und Einwohnerinnen aus sog. Drittstaaten von der Teilnahme ausgeschlossen.
Der Europarat und das Europäische Parlament setzen sich schon seit langem dafür ein, bei Wahlen auf kommunaler Ebene den Nicht-EU-Bürgern das aktive und passive Wahlrecht einzuräumen, so wie es mittlerweile in vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Dänemark, Irland und Schweden der Fall ist.

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