Limburgerhof / Metropolregion Rheinneckar - Die DLRG informiert über die Gefahren der nur teilweise zugefrorenen Gewässer - Grundsätzlich ist das Betreten von Eisflächen der Seen lebensgefährlich und nicht erlaubt bzw. verboten!
Die Kälte der vergangenen Tage hat verschiedene Gewässer in unserer Region bisher nur teilweise mit einer viel zu dünnen Eisschicht überzogen. Darauf fiel nun eine Raureifschicht, welche immense Gefahren in sich birgt! Die Stärke und nicht geprüfte Tragfähigkeit der Eisschicht ist nicht feststellbar, so die Lebensretter der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) im Bezirk Vorderpfalz.
Grundsätzlich ist das Betreten der Eisflächen von Weihern nicht erlaubt. Besonders Kindern sollten von ihren verantwortungsvollen Erziehungsberechtigten eindringlich hingewiesen werden, die Eis-flächen nicht zu betreten! Aber in diesen schönen Wintertagen gibt es jede Menge winterlicher Verlockungen, so zum Beispiel sind die nur teilweise zugefrorenen Seen ein willkommenes Ziel von Sonn-tagsspaziergängern.
Wer sich dennoch auf das Eis begibt, der tut dies in Eigenverantwortung, so Bernd Schmidt, Medienreferent der DLRG im Bezirk Vorderpfalz.
Größte Vorsicht ist geboten; denn zurzeit ist das Eis noch viel zu dünn und die Tragfähigkeit ist von außen nicht erkennbar und wird auch nicht überprüft. Auch kann mitten auf einem Gewässer durch Unterwasser-strömungen aus tieferen Regionen im See wärmeres Wasser nach oben gelangen. Die so genannten „Was-serlinsen“ knabbern von unten, für die Schlittschuhläufer unsichtbar, am und beeinflussen so die Eisstärke. Durch einen Raureif- oder Schneebelag lassen sich auch die Eisstärke und die Tragfähigkeit nicht feststel-len.
Verdächtiges Knistern und Knacken muss jeden veranlassen, sich sofort langsam, flach und vorsichtig auf das Eis zu legen. So wird das Körpergewicht auf eine möglichst große Fläche verteilt und dann sollte man sich in Bauchlage an das sichere Ufer robben. Wer durch die Eisdecke gebrochen ist, muss versuchen, sich in der Bauch- oder Rückenlage auf festere Eisschichten, immer in Richtung des Ufers, zu schieben. Hierbei wird meistens die Eiskante weiter abbrechen; das Opfer sollte versuchen, in der Einbruchstelle mit den Fü-ßen die gegenüberliegende Eiskante zu erreichen, um sich so etwas abzustützen, raten die Lebensretter der DLRG-Vorderpfalz. Der Verunglückte erleidet einen Kälteschock, welcher Bewusstlosigkeit oder auch einen tödlichen Ausgang haben kann.
Jeder Passant ist aufgerufen, dem Verunglückten zu helfen, denn es ist jede Sekunde wertvoll, da der Ein-gebrochene schnell unterkühlt und sich daher meist selbst nicht mehr retten kann. Die Helfer legen sich auf das Eis, bilden eine Menschenkette indem sie sich gegenseitig an den Füßen festhalten. Dann robben sie an die Einbruchstelle und reichen dem Unfallopfer Schals, Mäntel, Äste oder Schlitten, damit es sich herauszie-hen lässt. Trotz aller Vorsicht ist Ruhe und Eile geboten, denn der Verunglückte ist sehr schnell ausgekühlt, dass er nicht mehr mithelfen kann.
Ist das Unfallopfer an das sichere Ufer gebracht, ist er mit der nassen Kleidung in trockene Decken, Mäntel etc. zu hüllen und unverzüglich zur Untersuchung in ein Krankenhaus oder zum Arzt zu bringen. Keinesfalls soll die nasse Kleidung schon im Freien am Unfallort gewechselt werden, so die Lebensretter. Dies muss ausschließlich in einem warmen Raum erfolgen. Weiterhin ist darauf zu achten, dass dem Unfallopfer zur Erwärmung heiße Getränke, aber ohne Alkohol, gereicht werden. Keinesfalls darf der Unterkühlte aktiv bewegt werden, da sonst kühleres Blut aus der Peripherie des Unterkühlten in den noch warmen Körperkern gelangen kann, was die Situation des Verunfallten nach mehr verschlechtern würde, so Dr. Michael Klamm, DLRG Bezirksarzt.
Wichtig ist es auch, über die Notrufe 110 ,112 oder 19222 die Rettungsdienste und insbesondere die Feuer-wehr, die besonders schnell, auch mit dem Rettungshubschrauber vor Ort retten und notfalls bergen können, zu benachrichtigen und darauf zu drängen, dass der Verunglückte sofort ärztliche Hilfe erhält. Denn wenn nicht sofortige Hilfe geleistet wird oder der Verunfallte unter das Eis gerate, dann stünden die Chancen für eine Rettung sehr schlecht, meinten die Lebensretter der DLRG. Übrigens im Falle der Reanimation ist die Zeit einer erfolgreichen Wiederbelebung wesentlich länger, weshalb hier unbedingt die Reanimation gege-benenfalls auch wesentlich länger erfolgen muss. Die Eisregeln sind bei jeder DLRG Ortsgruppe in der Re-gion, oder unter der Webseite http://www.dlrg.de/rund-um-die-sicherheit/eisregeln.html kostenlos zu finden und abzurufen. (BS)
DLRG Verhaltensregeln bei Eisunfällen
WIE VERHÄLT MAN SICH BEI EISUNFÄLLEN RICHTIG?
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, zugefrorene Weiher zu betreten. Die trügerische Eisschicht zieht jedoch auf vielen Gewässern immer wieder Menschen auf das Eis. Über das richtige Verhalten bei Eisunfällen haben wir mit Bernd Schmidt, Medienreferenten der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) Bezirk Vorderpfalz gesprochen.
Was kann die DLRG tun, um Eisunfälle zu vermeiden?
Als reine Präventivmaßnahme geht dies nur durch die Aufklärung unserer Mitmenschen über die Medien. Außerdem machen wir Aufklärungsarbeit über unsere Schwimm-, Rettungs- und sonstigen DLRG Kursen. Auch die Sportlehrer informieren wir mit unseren Hinweisen schon in den Grundschulen.
Können solche Unfälle bei der Ausbildung der DLRG Rettungsschwimmer geübt werden? Ja, sollte es die Eisstärke zulassen, werden solche Unfälle simultan vorgeführt; das heißt, wir lassen einen DLRG Kameraden bewusst in das Eis einbrechen und dokumentieren so, wie eine Rettungsmaßnahme durchzuführen ist. Erstens ist zu üben, wie man sich selbst helfen kann, wenn keiner zur Hilfeleistung in der Nähe ist. Sind jedoch Passanten am Ufer, ist zu lernen, wie diese dem Eingebrochenen helfen können
Wie sollten sich Passanten und Zeugen, die einen Eisunfall beobachten, richtig verhalten? Indem sie versuchen, sich vorsichtig auf den Bauch zu legen, eine Menschenkette zu bilden und sich bäuch-lings auf dem Eis zu dem Eingebrochenen hinrobben. Dem Verunglückten ist über die Einbruchstelle hinweg ein Schal, Mantel, Stock, Ast oder Sonstiges zu reichen, um so die Einbruchstelle zu überbrücken, damit nicht noch mehr von der festen Eisdecke einbricht. Außerdem müssen die weiteren Passanten und Zeugen schnellstens über die Notrufnummer 112 die Feuerwehr, Polizei und den Notarzt rufen.
Gibt es noch lebenswichtiges, was nach der Rettung zu beachten ist? Den Verunglückten sollte man, nachdem das rettende Ufer erreicht ist, mit der nassen Kleidung unverzüglich in Mäntel und/oder Decken einwickeln und diese NIEMALS im Freien wechseln. Sonst würde die Restwärme, welche im Körper noch verblieben ist, entweichen und die Unterkühlung würde weiter fortschreiten. Die nassen Kleider, die direkt am Körper verbleiben, wirken schließlich zusammen mit den trockenen, warmen Kleidungsstücken der Passanten wie eine Isolierung. Diese müssen bis zum Eintreffen der Rettungsdienste am Körper verbleiben. Niemals den Unterkühlten aktiv bewegen lassen, um eine Umverteilung des kalten Blutes der Peripherie in den Körperkern zu vermeiden.
Was sollte weiter noch durch die Passanten beachtet werden?
Befindet sich ein Haus, Hütte in nächster Nähe, so ist das Unfallopfer, wenn der körperliche Zustand es zu-lässt, unverzüglich in einen warmen Raum zu bringen. Dort auf den Notarzt oder Krankenwagen warten. Dem Opfer NIEMALS alkoholische Getränke, wie Tee mit Rum oder sonstiges Hochprozentiges zu verabreichen. Der Alkohol kann noch weitere fatale Folgen mit sich bringen; dieser stellt die Gefäße des Eingebrochenen weit und diese führt zu weiteren Unterkühlungen. Im Falle einer Reanimation ist die Überlebenszeit deutlich verlängert, weshalb diese gegebenenfalls unbedingt bis zum Eintreffen des Notarztes erfolgen muss.
Welche Rettungsmöglichkeiten gibt es, wenn der Eingebrochene unter das Eis gerät oder sich längere Zeit im eiskalten Wasser befindet?
Da stehen die Chancen äußerst schlecht; denn wenn man unter die Eisdecke gerät, kann man sich nicht an die Einbruchstelle orientieren und die Eisdecke von unten zu durchbrechen ist unmöglich. Man hat keinen Halt unter den Füßen und wenn sich das Opfer schon wenige Minuten im Wasser befindet, kühlt der Körper sehr schnell aus und die Kräfte schwinden zusehend.
Was kann die DLRG noch den Eltern und Schlittschuhläufern raten?
Wer Schlittschuh laufen will, der sollte dies nur in den Eisstadien tun. Verantwortungsbewusste Eltern sollten unbedingt ihre Kinder auf die Gefahren den zugefrorenen Weihern aufmerksam machen. Das sichere Schlittschuhlaufen in Stadien kostet zwar Eintrittsgeld, aber nicht gleich das Leben. (BS)






















