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Hockenheim – Über 550 Einwendungen gegen Bahnlärm – Nächste Schritte im Planfeststellungsverfahren

Hockenheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Bürgerinitiative, Gemeinderatsfraktionen und Oberbürgermeister hatten im Kampf für besseren Lärmschutz an der Bahnstrecke zum Protest aufgerufen – die Hockenheimer Bürgerinnen und Bürger haben mitgemacht. Über 550 Einwendungen liegen im Rahmen des rechtlichen Verfahrens nun gegen die von der Bahn gewollte Variante „Lärmschutz light“ vor. Eine Zahl, die eindrucksvoll unterstreicht, dass die Hockenheimer sich auch von einer Deutschen Bahn nicht diktieren lassen wollen, was mit dem Lärmschutz entlang der Rheintalbahn passiert. Auch bei der Unterschriftenaktion haben viele Hockenheimerinnen und Hockenheimer mit ihrer Unterschrift ihre Ablehnung gegen die Pläne der Bahn zum Ausdruck gebracht. Inzwischen liegen 1.365 Unterschriften für einen besseren Lärmschutz entlang der Bahnstrecke in Hockenheim vor.

„Wir danken den Aktiven der Bürgerinitiative und den Bürgerinnen und Bürgern, die hier deutlich Flagge gezeigt haben“, bedankte sich Oberbürgermeister Dieter Gummer ausdrücklich auch im Namen der Gemeinderatsfraktionen. Das weitere rechtliche Verfahren sieht nun vor, dass die DB Netz AG zu den Einwendungen Stellung nimmt. Danach entscheidet das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP KA) als zuständige Verfahrensbehörde, ob eventuell ein Erörterungstermin in Hockenheim durchgeführt wird.

Im Anschluss werden die Unterlagen an das Eisenbahnbundesamt zur weiteren Bearbeitung abgegeben. Das Eisenbahnbundesamt, das als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes bei Bauvorhaben der DB Netz AG zuständig ist, trifft dann die Entscheidung, welche der Lärmschutzvarianten in Hockenheim gebaut wird.

Die DB Netz AG hat zuvor ohne Abstimmung mit der Stadt eine Lärmschutz-Variante zur Planfeststellung eingereicht, die von der Stadt als unzureichend abgelehnt wird. Wenn das Planfeststellungsverfahren, das die Bahn eingereicht hat, abgeschlossen werden würde, würde von dem Lärmschutz, den sie vor über 30 Jahren versprochen hatte, nicht mehr viel übrigbleiben. Die Bahn würde dann lediglich die Gleise abschleifen (BüG = Besonders überwachtes Gleis), eine 1,5 Meter hohe Lärmschutzwand im Bereich des Bahnhofes bauen und einige Haushalten könnten passiven Lärmschutz erhalten.

Das RP KA wird die ausgelegten Unterlagen zu dem Planfeststellungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens im Internet abrufbar bereitstellen. Der Link und weitere Informationen sind über die Seiten der Stadt Hockenheim im Bereich Bauen und Wohnen abzurufen unter dem folgenden Link:www.hockenheim.de/main/bauen_wohnen/verkehrsplanung/schallschutz_bahnstrecke.

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