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Weisenheim am Sand – Unfallverursacher fährt telefonierend weiter

Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt - und Handy beim Fahren geht gar nicht - Bild: PI Bad Dürkheim
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt – und Handy beim Fahren geht gar nicht – Bild: PI Bad Dürkheim

Weisenheim am Sand / Landkreis Bad Dürkheim / Metropolregion Rhein-Neckar (ots) – Am Dienstagnachmittag, gegen 16.00 Uhr, beschädigte im Schäfersteg ein Kleintransporter beim Vorbeifahren einen geparkten Citroen. Der Anstoß war so heftig, dass das geparkte Auto über einen Meter zur Seite geschoben wurde. Als eine aufmerksame Zeugin den Fahrer auf den Schaden aufmerksam machen wollte, winkte dieser ab und fuhr telefonierend weiter. Über die Autovermietung konnte der 25-jährige Fahrer ermittelt werden. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Die Polizei weist darauf hin, dass unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.

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