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Bad Dürkheim – Verkehrsunfallflucht

Bad Dürkheim/Landkreis Bad Dürkheim/Metropolregion Rhein-Neckar (ots) – Bereits am Morgen des 31.07.17 kam es zu einer Verkehrsunfallflucht in der Weinstraße Nord. Ein 59-jähriger Fahrzeugführer aus dem Landkreis stieß mit seinem PKW beim Ausparken gegen einen geparkten Toyota. Aufmerksame Zeuginnen schilderten, dass der Unfallverursacher aus seinem Fahrzeug ausstieg und nach dem von ihm verursachten Schaden schaute. Anschließend habe er seine Fahrt fortgesetzt, ohne den Verkehrsunfall zu melden. Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Nach § 142 Strafgesetzbeuch muss der flüchtige Fahrer mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.
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