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Landau – EULLa Antragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen eröffnet

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Das Antragsverfahren für die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (EULLa) wurde eröffnet. Förderanträge können bis zum 30.06.2017 bei den Kreisverwaltungen gestellt werden. Sowohl Neueinsteiger als auch Programmteilnehmer mit auslaufenden Verträgen können neue Fünf-Jahresverpflichtungen für die unten stehenden Maßnahmen beantragen. Über Einzelheiten und die Grundsätze zu den Programteilen können sich Interessenten auf der Internetseite www.agrarumwelt.rlp.de Rubrik Agrarumweltprogramme bzw. www.eler-eulle.rlp.de, informieren und die Antragsvordrucke herunterladen. Die Antragsvordrucke sind auch bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Referat Landwirtschaft und Weinbau, erhältlich. Bisherige Programmteilnehmer, deren Verträge auslaufen, werden von der Kreisverwaltung angeschrieben und erhalten die Antragsunterlagen.

Anträge können für die folgenden Programmteile gestellt werden:

• Programmteil A: Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,
• Programmteil B: Vielfältige Kulturen im Ackerbau,
• Programmteil C: Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über Winter,
• Programmteil D: Integration von Strukturelementen in der Landschaft (Anlage von Gewässerrandstreifen),
• Programmteil E: Umweltschonende Bewirtschaftung der Steil- und Steilstlagenrebflächen im Unternehmen,
• Programmteil F: Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen,
• Programmteil G: Umwandlung von Ackerflächen in Grünland,
• Programmteil H: Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,
• Programmteil I: Alternative Pflanzenschutzverfahren,
• Programmteil J: Vertragsnaturschutz Grünland,
• Programmteil K: Vertragsnaturschutz Kennarten,
• Programmteil L: Vertragsnaturschutz Weinberg,
• Programmteil M: Vertragsnaturschutz Acker,
• Programmteil N: Vertragsnaturschutz Streuobst,
• Programmteil O: Biotechnische Pflanzenschutzverfahren im Weinbau,
• Programmteil P: Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen,

Für die 10 landwirtschaftlichen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), steht für Neuanträge ein Finanzplafond von 2,5 Millionen Euro bereit. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen sind 0,8 Millionen Euro und für den ökologischen Landbau 1,8 Millionen Euro vorgesehen. Falls die eingehenden Anträge das Volumen überschreiten sollten, greifen die neu festgelegten Auswahlkriterien. „Bei einer zu hohen Anzahl von Förderanträgen werden wir anstelle eines „Windhundverfahrens“ mittels transparenter Kriterien eine faire Auswahl sicherstellen und garantieren, dass die verfügbaren Mittel bestmöglich eingesetzt werden“, so Höfken und Dr. Wissing.

„Die Maßnahmen sind zugleich Bausteine des neuen Landesprogramms Aktion Grün, zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie des Landes. Immer mehr Landwirte engagieren sich für den Erhalt unserer Artenvielfalt. Sie sind unsere Partner bei der Aktion Grün. Zur Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft tragen zum Beispiel Programmteile wie „Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen“ oder „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ bei. Durch die Anlage von Blühstreifen schaffen die Landwirte Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten und leisten somit einen wichtigen Beitrag für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft. Eine wichtige Rolle spielt auch die Förderung des Ökolandbaus mit seiner besonders umweltschonenden Produktionsweise. Immer mehr Betriebe sehen aufgrund der ständig steigenden Verbraucher- und Handelsnachfrage eine wachsende Marktchance. Die ökologisch bewirtschaftete Fläche ist in Rheinland-Pfalz seit 2010 um 68 Prozent gestiegen.

Mit den Angeboten im Vertragsnaturschutz werden Landwirte und Winzer für Maßnahmen desproduktionsintegrierten Naturschutzes honoriert und bei ihrer wichtigen Arbeit zum Erhalt unserer Kulturlandschaften unterstützt. Hierzu gehören zum Beispiel der Erhalt von artenreichen Feuchtwiesen, Magerweiden oder Halbtrockenrasen durch extensive Bewirtschaftung oder die neue Anlage von Ackerrandstreifen oder Streuobstwiesen. Sie bieten Tier- und Pflanzenarten unserer Agrarlandschaft wichtigen Nahrungs- und Lebensraum.

Eine positive Begutachtung der im Vertragsnaturschutz beantragten Flächen ist Voraussetzung für die Förderung.

Fragen zum Programm können mit den Beraterinnen und Beratern der Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum (DLR) oder für Naturschutz besprochen werden. Zusätzlich werden in einigen Regionen Informationsveranstaltungen stattfinden, die Termine werden noch bekannt gegeben.

Weitere Informationen zur Abwicklung der Förderverfahren in den einzelnen Programmteilen erhalten Sie bei folgenden Sachbearbeiterinnen:

• J, K, M und N; Frau Herbott, Tel. 06341/940 438

• A, B, C, D, E, F, G, H, I, L, und P; Frau Nuber, Tel.: 06341/940 436

• O; Frau Zwick, Tel.: 06341/940 435

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