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Edingen-Neckarhausen – Bericht aus dem Technischen Ausschuss

Edingen-Neckarhausen / Metropolregion Rhein-Neckar – Am Mittwoch, 26.04.2017 tagte der Technische Ausschuss unter Vorsitz von Bürgermeister Simon Michler öffentlich und fasste folgende Beschlüsse:

Dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Beim Bildstock 22 wurde zugestimmt.
Dem Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohnung auf dem Grundstück Elisabethenstraße 30 wurde ebenfalls zugestimmt.
Zugestimmt wurde auch dem Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Park-Lift auf dem Grundstück Hauptstraße 392.
Dem Bauantrag zur Errichtung einer Garage in Verbindung mit einem Carport auf dem Grundstück Am Neckardamm 2 wurde ebenfalls zugestimmt.
Dem Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Rosenstraße 37 wurde zugestimmt.
Seine Zustimmung erteilte der Technische Ausschuss dem Bauantrag zum Umbau und zur Aufstockung eines Einfamilienhauses und Neubau einer Garage auf dem Grundstück Neue Bahnhofstraße 54.

Friedhofsangelegenheiten
Im Technischen Ausschuss wurden verschiedene Punkte beraten und beschlossen, da diese von grundsätzlicher Bedeutung für den Friedhof sind.
Der Technische Ausschuss beriet zwei Ausnahmeanträge zur Friedhofssatzung zur Grabmalbeschaffenheit und zu alternativen Werkstoffen. Er beschloss, eine Arbeitsgruppe zu bilden, um eine Änderung der Friedhofssatzung vorzubereiten, die zukünftig größere Gestaltungsmöglichkeiten bieten soll.
Er lehnte es ab, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, die eine Reduzierung der in der Satzung geforderten Grabsteinstärke ermöglicht.
Er vertagte die Beschlussfassung über die Zulässigkeit zweier Grabsteine auf einem Grab und empfahl, das Thema in der neu zu bildenden Arbeitsgruppe zu beraten:
Der Technische Ausschuss lehnte mehrheitlich eine Überschreitung der maximalen Grabsteinhöhe ab.
Die Unterhaltung und der Bestand der Ehrengräber der in Ihrer Amtszeit verstorbenen Bürgermeister Robert Walter und Georg Sauer und die Frage des Erhalts historisch bedeutender Grabsteine soll ebenfalls in der Arbeitsgruppe erörtert werden.
Auf Beschluss des Technischen Ausschusses können mehrere örtlich und historisch bedeutsame Gräber, die von Dritten unterhalten und gepflegt werden, ohne zeitliche Befristung unter bestimmten Auflagen weitergenutzt werden.

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