Germersheim/ Metropolregion Rhein-Neckar.
Erneuter Briefwahlantrag erforderlich für die Wahl der Landrätin/des Landrats des Landkreises Germersheim und der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters der Stadt Germersheim und der Verbandsgemeinden Bellheim und Jockgrim, am 14. Mai 2017 sowie etwaige Stichwahlen am 28. Mai 2017
Bei der Online-Beantragung von Wahlscheinanträgen ist es nach Information des Anbieters „KommWIS“ im Zeitraum von Dienstag, 25. April 2017, bis Mittwoch, 26. April 2017, zu Problemen gekommen. Wahlscheinanträge, die in diesem Zeitraum von Wahlberechtigten im Internet gestellt wurden, konnten nicht gespeichert und zur Übertragung an das örtliche Wahlamt aufbereitet werden. Diese Anträge sind unwiederbringlich verloren und können auch nicht automatisiert wieder hergestellt werden.
Weder die Wahlberechtigten noch die Verwaltungen können nachvollziehen oder erkennen, wessen Antrag verloren gegangen ist. Allerdings ist eine Speicherung im Wählerverzeichnis nicht erfolgt, sodass eine erneute Beantragung des Wahlscheines möglich ist. Alle Wahlberechtigten, die im genannten Zeitraum per Internet einen Wahlschein beantragt und noch keine Post vom Wahlamt erhalten haben, werden gebeten, erneut einen Antrag zu stellen oder sich mit ihrem zuständigen Wahlamt in Verbindung zu setzen.
Der Verfahrensanbieter „KommWIS“ bedauert die Probleme und bittet um Verständnis.