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Landau – Fahrradlampe genügt nicht als Eigentumsnachweis

Landau / Metropolregion Rhein-Neckar (ots) –  Am Donnerstagmorgen meldete eine 37 jährige Frau den Fahrraddiebstahl ihres Sohnes. Das Kinderfahrrad, ein MTB war in der Nacht vorher, aus dem Keller eines Mehrfamilienhauses in der Weißenburger Straße gestohlen worden. Ihr Sohn habe nun das Fahrrad auf dem Weg zur Schule im Hinterhof eines Nachbaranwesens entdeckt. Das Rad war an einem anderen Rad angeschlossen. Einen Eigentumsnachweis für das Rad konnte die Mutter nicht erbringen. Das Rad sei ihrem Sohn von einer befreundeten Familie geschenkt worden. Der Sohn brachte eine Fahrradlampe, welche an die, am Rad angebrachte Halterung passte. Dies genügte der Polizei jedoch nicht, um das Fahrrad an den Sohn heraus zu geben. Die Polizei stellte zunächst das Fahrrad wegen des Verdachts des Diebstahls sicher. Die geschädigte Familie wurde aufgefordert einen entsprechenden Nachweis über die Schenkung zu erbringen.

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