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Heidelberg – Ausländerrat/Migrationsrat: Mitspracherecht jetzt in der Satzung verankert

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar (red/ak) – Das Mitspracherecht des Ausländerrats/Migrationsrats der Stadt Heidelberg (AMR) wird ausgeweitet. Das Gremium kann künftig – nach einem Beschluss im AMR – beim Oberbürgermeister beantragen, dass Angelegenheiten aus dem Bereich Integration dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt werden. Bislang konnten solche Themen nur über die Fraktionen zur Beratung im Gemeinderat eingespeist werden. Der Gemeinderat hat die entsprechende Änderung beim Paragrafen „Mitarbeit im Gemeinderat“ in der Satzung des Ausländerrats/Migrationsrats am 30. März 2017 einstimmig bei zwei Enthaltungen beschlossen. Hintergrund der Satzungsänderung ist das im Dezember 2015 in Kraft getretene Partizipations- und Integrationsgesetz für Baden-Württemberg. Es legt Grundsätze für gelingende Integration sowie konkrete Integrationsaufgaben des Landes fest. Es besagt unter anderem, dass der Gemeinderat über die Einrichtung eines Integrationsausschusses oder eines Integrationsrats entscheiden kann. In Heidelberg sind diese Beteiligungsrechte bereits seit Langem weitgehend in der AMR-Satzung geregelt. So ist zum Beispiel die Beteiligung über Fachausschüsse des Heidelberger Gemeinderates längst gewährleistet. Die beratenden Vertreterinnen und Vertreter des AMR haben Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht in Angelegenheiten aus dem Bereich Integration im Bau- und Umweltausschuss, im Ausschuss für Bildung und Kultur, im Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss, im Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit, im Sportausschuss und im Jugendhilfeausschuss.

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