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Landau – Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen – Ausgleichsabgabe: 31. März letzter Abgabetermin

Landau / Metropolregion Rhein-Neckar – Jeder private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtiger Arbeitgeber) ist nach dem Sozialgesetzbuch IX dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderte Menschen zu besetzen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote, die den Anteil der schwerbehinderten Personen gemessen an allen zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen widergibt.

Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2016 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2017 der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.

Im letzten geprüften Jahr  2014 hatten rund 630 beschäftigungspflichtige Arbeitgeber ihren Hauptbetriebssitz im Bezirk der Agentur für Arbeit Landau, zu dem neben den kreisfreien Städten Landau und Neustadt auch die Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim und Südliche Weinstraße gehören. Die Beschäftigungsquote lag bei 3,7 Prozent (private Arbeitgeber: 3,4 Prozent; öffentliche Arbeitgeber: 4,8 Prozent) und damit auf dem Niveau des Vorjahres.

„Leider profitieren schwerbehinderte Arbeitnehmer noch immer nicht genauso gut von der insgesamt stabilen Lage auf dem regionalen Arbeitsmarkt wie nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer. Dabei sind Menschen mit Behinderung nicht grundsätzlich weniger leistungsfähig. Vielmehr sind sie – richtig eingesetzt – sehr motivierte Mitarbeiter, die ihre Chancen nutzen. Dennoch bestehen immer noch Vorbehalte und Ängste, die diesen Menschen die Arbeitsaufnahme und damit das selbstbestimmte Leben in unserer Gesellschaft um ein Vielfaches erschweren“, sagt Christine Groß-Herick, die Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Landau.

Im Februar 2017 waren 774 der im Agenturbezirk Landau registrierten Arbeitslosen schwerbehindert, das entspricht einem Anteil von 6,3 Prozent. Unter den Betroffenen können rund 60 Prozent eine abgeschlossene Berufsausbildung oder akademische Ausbildung nachweisen. Jeder dritte Schwerbehinderte ohne Arbeitsplatz ist dennoch langzeitarbeitslos. Prägend für die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist dabei nach wie vor der hohe Anteil Älterer.

Arbeitgeber, die an der Thematik oder der Einstellung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers interessiert sind, können sich jederzeit an unsere Beratungsfachkräfte wenden“, bietet Groß-Herick an. „Es gibt eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, über die wir gerne informieren“.

So kann zum Beispiel die Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes gefördert werden, indem Umbauarbeiten oder besondere Arbeitswerkzeuge finanziert oder der Technische Berater eingeschaltet wird.  Sollte in einzelnen Fällen eine längere Einarbeitungszeit erforderlich sein, besteht die Möglichkeit, Arbeitgeber mit Lohnkostenzuschüssen zu unterstützen.

Die Spezialistinnen und Spezialisten des Arbeitgeber-Service von Arbeitsagentur und Jobcentern stehen unter folgenden Rufnummern

Frau Sabine Burkhart    Tel. 06341/958-319

Frau Elke John-Lui        Tel. 06341/958-316

oder per E-Mail an Landau.161-Reha@arbeitsagentur.de für alle Anfragen zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Anzeigeverfahren: 

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Bundesagentur für Arbeit beschäftigungspflichtig sind, haben bereits im Januar das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM erhalten. Das Programm ermöglicht die Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.rehadat-elan.de kostenlos herunter geladen werden.

Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Zusendung erhalten haben, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.rehadat-elan.de anzufordern.

Bei weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber im Bezirk der Agentur für Arbeit Landau über die bundesweite kostenlose Servicenummer 0800 4 5555 20 an das Bearbeitungsteam im Operativen Service Saarbrücken wenden.

 

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