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Landau – Notizzettel reicht nicht aus

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Ein Hyundai-Fahrer stieß am Donnerstagmorgen im Jostweg beim Ausparken gegen einen hinter ihm stehenden Peugeot. Dabei wurde die Fahrertür des Peugeot eingedrückt. Es entstand ein Fremdschaden von rund 1000 Euro. Da der Fahrzeughalter nicht anwesend war, schrieb der Unfallverursacher einen Zettel, worauf Namen, Anschrift und Telefonnummer stand. Diesen Zettel befestigte er am Scheibenwischer des beschädigten Autos. Im Glauben seiner Feststellungspflicht nachgekommen zu sein entfernte sich der Mann dann von der Unfallstelle. Dies reicht aber nicht aus. Der Gesetzgeber fordert nämlich, dass in solchen Fällen unverzüglich d.h. ohne schuldhafte Verzögerung die nächste Polizeidienststelle über den Unfall zu verständigen ist, im Rahmen der sogenannten Nachholpflicht.

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