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Landau – An Zahlung wiederkehrender Beiträge denken

An Zahlung wiederkehrender Beiträge denken

Bis spätestens 1. Februar 2017 werden die so genannten „wiederkehrenden Beiträge für Verkehrsanlagen“ für das Jahr 2017 fällig. Alle beitragspflichtigen Grundstückseigentümer, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die wiederkehrenden Beiträge rechtzeitig zu überweisen. Liegt eine Einzugsermächtigung vor, werden die Beiträge automatisch vom angegebenen Konto abgebucht.

Für den Großteil der Beitragspflichtigen – nämlich diejenigen, bei denen sich im Vergleich zum Vorjahr Eigentümer oder Erhebungsgrundlagen nicht geändert haben – sind die Beitragsbescheide vom 27. Januar 2016 weiterhin ausschlaggebend. In den Fällen, in denen der Stadtverwaltung Änderungen bekannt wurden, sind neue Beitragsbescheide versandt worden.

Fragen zum Thema beantworten
Gustav Kießling, Tel. 06341/13-6815 oder E-Mail: gustav.kiessling@landau.de
und
Silke Ramacher, Tel. 06341/13-6813 oder E-Mail: silke.ramacher@landau.de.

Weitere Informationen zu den wiederkehrenden Beiträgen sind auch auf der städtischen Internetseite www.landau.de unter „Verwaltung&Politik“ und „Öffentliche Informationen“ zu finden.

Quelle Stadt landau

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