Frankenthal/Metropolregion Rhein-Neckar.
Der rheinland-pfälzische Justizminister Mertin hat als neuer Vorsitzender der Justizministerkonferenz u.a. Bedenken hinsichtlich des Einsatzes der elekronischen Fußfessel für Gefährder geäußert. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf:
„Es ist hochgradig irritierend, dass Herr Mertin in der Diskussion um Maßnahmen zur Verbesserung der Inneren Sicherheit nicht vom Schutz der Bevölkerung her denkt, sondern sich zunächst Sorgen um einen möglichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Gefährdern macht. Dass Neuregelungen verfassungsfest sein müssen, und dass über den Einsatz der elekronischen Fußfessel ein Richter zu entscheiden hat, ist doch vollkommen selbstverständlich. Wer aber an die Lösung der Gefährderproblematik über eine verfassungsrechtliche Bedenkenperspektive herangeht, anstatt den Willen zur politisch-gesetzgeberischen Antwort zu zeigen, der verwechselt Politik mit einem juristischen Proseminar.
Gleiches gilt für die Bedenken des Justizministers im Hinblick auf die Forderung nach Einführung eines neuen Haftgrundes „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ für Gefährder. Aufgabe der Politik ist es nicht, sich hinter möglichen verfassungsrechtlichen Problemen zu verschanzen, sondern nach praxisgerechten Lösungen zu suchen und diese anzubieten.
Im Übrigen lässt auch wieder einmal der vielstimmige Chor der Uneinigkeit der Koalition aufhorchen. SPD-Innenminister Lewentz kann sich den Einsatz der elektronischen Fußfessel vorstellen, seine grüne Kabinettskollegin Spiegel lehnt das rundweg ab und der FDP-Justizminister hat verfassungsrechtliche Bedenken – während sich der SPD-Bundesjustizminister Maas offen dafür zeigt. Auch hier wäre es angezeigt, dass die Ministerpräsidentin eine klare Linie in ihre Koalition bringt.“