Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar, 22. Juli 2016. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar appelliert in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten aus Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis, sich gegen die vom Bund geplante Abstufung des A 5-Ausbaus einzusetzen. „Die Herausnahme dieses stark belasteten Abschnitts der A 5 aus dem Vordringlichen Bedarf ist fachlich nicht nachvollziehbar”, kritisiert Dr. Axel Nitschke, Hauptgeschäftsführer der IHK. Die A 5, die in diesem Abschnitt eine Belastung von rund 75.000 Fahrzeugen pro Tag aufweise, sei eine wichtige Nord-Süd-Verbindung nicht nur für die Wirtschaft der Region.
In der nun vorliegenden, überarbeiteten Version des Bundesverkehrswegeplans(BVWP) sei der sechsspurige Ausbau der Autobahn A 5 zwischen Hemsbach und dem Autobahnkreuz Heidelberg wieder aus dem Vordringlichen Bedarf herausgenommen worden. Die Maßnahme befinde sich nur noch im Weiteren Bedarf und habe damit kaum noch eine realistische Umsetzungschance während der Laufzeit des BVWP bis zum Jahr 2030. Im ersten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans hatte der Bund den sechsspurigen Ausbau noch als vordringlich anerkannt. Der Ballungsraum Rhein-Neckar benötige jedoch nicht nur den Ausbau der A 6, sondern auch der A 5, um die täglichen Staus zu entschärfen, fordert die IHK. Beide Strecken müssten, da sie hochbelastet seien und gegenseitig als Umleitungsstrecken dienten, als Engpässe anerkannt werden und sollten vorrangig umgesetzt werden.