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Schifferstadt – Beitragsbescheide für Straßenausbaumaßnahmen werden verschickt

Schifferstadt/Metropolregion Rhein-Neckar. Wie die Stadtverwaltung Schifferstadt mitteilt, werden in den nächsten Tagen die Bescheide über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen zugestellt. Mit diesen Bescheiden werden die im Jahr 2012 durchgeführten Ausbaumaßnahmen im Stadtgebiet abgerechnet. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurden wegen eines beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahrens bisher keine Beitragsbescheide für die Jahre 2012 – 2015 erstellt. Mit seinen Beschluss vom 25.06.2014 bestätigte das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich die Verfassungsmäßigkeit der wiederkehrenden Beiträge, verwies aber das Verfahren in Bezug auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen aus dem Grundsatz der Belastungsgleichheit an das Oberverwaltungsgericht Koblenz zurück. Dieses beanstandete mit Urteil vom 10.12.2014 die in Schifferstadt gebildeten Abrechnungseinheiten. Es folgte die Neufassung der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen der Stadt Schifferstadt und die Bildung von 6 Abrechnungseinheiten. Die entsprechenden Arbeiten sind nun abgeschlossen und die Bescheide können erstellt werden.

Im Jahr 2012 sind Ausbaumaßnahmen für rund 645.000.- Euro durchgeführt worden. Die Kosten wurden entsprechend der durchgeführten Maßnahmen auf die einzelnen Abrechnungseinheiten verteilt. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Gemeindeanteile verbleiben umlegungsfähige Kosten von insgesamt rund 420.000,– Euro. Daraus ergeben sich für die Abrechnungseinheiten unterschiedliche Beitragssätze zwischen 0,003 Euro und 0,099 Euro pro Quadratmeter beitragspflichtiger Grundstücksfläche. Weist das Grundstück mehrere Eigentümer aus, so wird der Beitrag entsprechend dem jeweiligen Miteigentumsanteil festgesetzt. Wie die Stadtverwaltung weiter mitteilt, werden in vielen Fällen nur geringe Beiträge anfallen. Die Stadt ist aber aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen gehalten, diese Beiträge zu erheben und bittet die Grundstückseigentümer um Verständnis.

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