• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Berlin/Heidelberg – Lebenshilfe setzt sich für Teilhabe statt Ausgrenzung ein

Berlin / Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar (red/ak) – Mit dem Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III drohen massive
Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung.
 Lebenshilfe Heidelberg beteiligt sich an bundesweiter Kampagne unter dem Motto #TeilhabeStattAusgrenzung. „Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III können so nicht bleiben.“ Das teilt Ulla Schmidt,
Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, mit. Thomas Diehl, Vorstand der Lebenshilfe Heidelberg, ergänzt: „Das Gesetzespaket enthält zwar Fortschritte, die auf langjährigen Forderungen der Lebenshilfe beruhen, aber die drohenden Verschlechterungen für
Menschen mit geistiger Behinderung sind inakzeptabel. Besonders die Ausweitung des Ausschlusses von Leistungen der Pflegeversicherung im Pflegestärkungsgesetz ist eine Diskriminierung von Menschen, die als Versicherte Beiträge zahlen!“ Die Schwächsten dürfen nicht als Verlierer dastehen
Die Lebenshilfe mit ihren über 500 örtlichen Vereinigungen und 130.000 Mitgliedern, darunter auch die Lebenshilfe Heidelberg, hat daher eine bundesweite Protest- und Aufklärungskampagne gestartet und ruft dazu auf, ihre Petition gegen die Gesetzentwürfe zu unterzeichnen. Das Motto lautet #TeilhabeStattAusgrenzung; Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten und der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. Thomas Diehl: „Wir wissen, dass diese sozialpolitischen Großvorhaben für viele Außenstehende sehr kompliziert sind. Wir können es jedoch nicht zulassen, dass am Ende die Schwächsten, die Menschen mit geistiger Behinderung, als Verlierer dastehen. Wir müssen allen klarmachen, was die Folgen dieser Gesetze sind. Und wir werden für ein Pflegestärkungsgesetz III und für ein Bundesteilhabegesetz kämpfen, das diesen Namen auch verdient.“
Gefahr, dass Menschen aus dem Hilfesystem herausfallen Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. In Heidelberg beziehen derzeit rund 700 Personen Eingliederungshilfe, im Rhein-Neckar-Kreis sind es rund 3.000. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe in Deutschland hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung. Bleibt die Reform so, wie sie ist, hat das laut der
Lebenshilfe schwerwiegende Auswirkungen: Manche Menschen mit geistiger Behinderung müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss. „Durch die derzeit geplanten Regelungen sind bedarfsgerechte Wohnangebote gerade für Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf in ihrer Existenz bedroht. Die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten dürfen – wie im Gesetzesvorhaben vorgesehen –
nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, drohen vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung erhebliche finanzielle Schwierigkeiten“, verdeutlicht Thomas Diehl, die Brisanz der Situation.
Fünf wichtige Forderungen
Die Lebenshilfe fordert daher, dass …
1. … Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören!
2. … der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!
3. … Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!
4. … die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!
5. … Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch!
Hier gibt es die Petition der Lebenshilfe und mehr Informationen zur Kampagne (auch in Leichter Sprache): www.teilhabestattausgrenzung.de
Der genaue Pfad (URL) zur Lebenshilfe-Petition #TeilhabeStattAusgrenzung lautet: https://www.change.org/p/teilhabe-statt-ausgrenzung-von-menschen-mit-geistigerbehinderung?

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de