Speyer/Metropolregion Rhein-Neckar – Unfallopfer obduziert
Um die Todesursache und den eventuellen Zusammenhang mit dem Absturz der Propellermaschine zu klären, ordnete das Amtsgericht Frankenthal auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal die Obduktion des Leichnams des 45-jährigen Piloten an.
Diese ergab, dass es bei dem Piloten keine Hinweise auf Vorerkrankungen gegeben hat, die absturzursächlich waren. Todesursächlich war ausweislich des Gutachtens ein Polytrauma durch den Flugzeugabsturz