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Schifferstadt – Gemeinsame Aktion der Polizei und der Ordnungsbehörde zum Schuljahresbeginn

Schifferstadt/Metropolregion Rhein-Neckar. Informationen zur Schulwegsicherung sind schon vor den bald zu Ende gehen-den Sommerferien an die Eltern aller Grundschulkinder geschickt worden. Nun möchten die Polizeiinspektion Schifferstadt und die Ordnungsbehörde der Stadt Schifferstadt in einer gemeinsamen Aktion – wie auch in den vergangenen Jahren – die Eltern direkt ansprechen und auf die Problematik der Bring- und Abhol-situation vor den beiden Schifferstadter Grundschulen hinweisen. Besonders im Fokus stehen hierbei die oftmals falsch parkenden Mütter und Väter, die dadurch den radfahrenden oder zu Fuß gehenden Schülerinnen und Schülern die Sicht auf andere Verkehrsteilnehmer beim Überqueren der Straße nehmen.

In der ersten Schulwoche, also ab 29. August, wollen der Vollzugsdienst, die Po-litessen und die Beamtinnen und Beamten der Polizei vor den Schulen über die richtige Verhaltensweise informieren und Infobriefe insbesondere an die Auto-fahrer verteilen. „Bei all dem Stress, dem insbesondere die berufstätigen Eltern morgens beim Bringen ihrer Kinder ausgesetzt sind, hat doch die Sicherheit aller Schülerinnen und Schüler Vorrang“, betont der Erste Beigeordneter Peter Kubi-na. „Dazu gehört, sich an die Verkehrsregeln zu halten. Einige Verhaltenswei-sen sollten unbedingt beachtet werden, damit auch das eigene Kind unbescha-det in die Schule und auch wieder nach Hause kommt“, macht Kubina deutlich.

Für die Kinder ist es am besten, wenn sie morgens zu Fuß in die Schule kom-men. Natürlich braucht es hierzu die notwendige Anleitung der Eltern. Je früher ein Kind lernt, sich im Straßenverkehr sicher zu bewegen, desto routinierter und selbstständiger kann es mit den Gefahren umgehen. Selbstverständlich darf ein Kind nicht überfordert werden. Der Schulweg sollte unbedingt geübt werden. Sicherheit gewinnt das Kind auch, wenn es begleitet wird oder es in Gruppen in Absprache mit anderen Eltern gehen kann. Ohne „Erwachsenenaufsicht“ zur Schule zu gehen, ist ein wichtiger Teil zur Förderung der Selbstständigkeit. Kin-der lernen so ganz praktisch, für sich selbst Verantwortung zu übernehmen. Die sozialen Kontakte mit Freunden auf dem Schulweg zahlen sich auch in der Schule aus. Wer sich unterwegs schon über alles Wichtige ausgetauscht hat, kann dem Unterricht von Beginn an leichter folgen.Ganz wichtig ist, dass ein Kind nicht zu früh mit dem Fahrrad zur Schule fahren soll. Wie weit es dazu schon in der Lage ist, können Eltern bei ihrem Nachwuchs am besten einschätzen. In der Schule wird zwar in den Klassen 3 und 4 Rad-fahrtraining angeboten, was dann allerdings nicht heißt, dass das Kind auch schon alleine mit allen Verkehrssituationen zurechtkommt. Bis zum Alter von 8 Jahren müssen Kinder auf dem Gehweg fahren; bis zum Alter von 10 Jahren dürfen sie den Gehweg nutzen.

Sollte es jedoch notwendig sein, dass ein Kind mit dem Auto in die Schule ge-fahren werden muss, dann soll bitte nicht direkt vor dem Schulgebäude gehalten werden. „Halten Sie etwas abseits“, appelliert Peter Kubina „und lassen Sie Ihr Kind das restliche kurze Stück zur Schule laufen. Auch jüngere Kinder sind durchaus in der Lage, den Weg von der Straße in den Schulhof alleine zu fin-den.“ Dadurch wird der Verkehr vor der Schule für die Kinder übersichtlicher. Es wird darauf hingewiesen, dass Kinder bis 12 Jahre oder mit einer Körpergröße von unter 150 cm bei der Autofahrt einen Kindersitz benötigen. Vor den Schulen sind eingeschränkte Haltverbote oder absolute Haltverbote angeordnet, damit Autofahrer querende Kinder besser sehen können und auch die Schüler eine bessere Sicht auf Fahrzeuge haben. Große Probleme verursachen oftmals auch das Gehwegparken sowie das Rückwärtsfahren und Wenden, was zu einer er-höhten Gefährdung der Schulkinder führt.

Die Aufklärungsaktion vor den Schulen soll intensiv in den ersten beiden Wo-chen durchgeführt werden. Aber auch danach werden die Schulen im „Blickfeld“ von Polizei, Ordnungsbehörde und insbesondere Politessen bleiben. Die Polizeiinspektion Schifferstadt (Tel. 495-0) und die Stadtverwaltung Schif-ferstadt (Tel. 44-0) als Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde stehen gerne für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Die Schulwegpläne für alle Schifferstadter Schulen stehen unter www.schifferstadt.de (Stichwort: Schulwegplan) zum Download bereit.

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