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Landau – Geschützte Tierarten an baulichen Anlagen

Info 392 Geschützte Tierarten an baulichen Anlagen (002)

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar.Geschützte Tierarten an baulichen Anlagen: Umweltamt informiert über Artenschutz und das novellierte Landesnaturschutzgesetz

Städte sind nicht nur das Zuhause von Menschen, sie bieten auch zahlreichen Tierarten Lebensräume und Brutplätze. Während sich viele Singvögel auf Bäumen und im Gebüsch niederlassen, nutzen insbesondere Gebäudebrüter oder auch Fledermäuse Nischen und Spalten an Bauwerken. Zur Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für den Schutz dieser Tiere hat das städtische Umweltamt einen Flyer aufgelegt, der über verschiedene Schutzmaßnahmen sowie das novellierte Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz informiert. „Mehlschwalben, Mauersegler und co. sind darauf angewiesen, dass für sie geeignete Nischen und Spalten an Gebäuden in der Stadt ausreichend zur Verfügung stehen. Deswegen möchten wir Eigentümer und Bewohner informieren, wie sie diese Arten schützen und ihnen die Möglichkeit zum Brüten und Leben geben können“, so Umweltdezernent Beigeordneter Rudi Klemm. Auch die Stadt bemühe sich aktiv um den Artenschutz und hat im Frühjahr letzten Jahres beispielsweise am Rathaus fünf Nistkästen für Mauersegler angebracht. Initiiert hatte die Aktion Stadtratsmitglied Heinz Schmitt.

„Durch verschiedene Baumaßnahmen wie Sanierungen, Neubauten oder Putzarbeiten an Fassaden, kann es passieren, dass die für die Gebäudebrüter so wichtigen Lebensräume verschwinden oder gar Nester zerstört werden“, berichtet Heike Krippner von der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Landau. „Um das zu verhindern, ist es wichtig, dass bereits in der Planungsphase und vor dem Baubeginn ein Fachmann die baulichen Anlagen absucht. Werden Nester und Brutplätze von geschützten Tieren wie z.B. Mauersegler, Mehlschwalben oder Eichhörnchen, Quartierplätze von Fledermäusen oder Lebensräume von Mauereidechsen entdeckt, sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen zu entwickeln und umzusetzen. Werden die Bauarbeiten beispielsweise außerhalb der Brutzeiten ausgeführt, können Störungen für geschützte Tierarten meist vermieden werden. Der Erhalt der vorhandenen Nistplätze sollte möglichst angestrebt werden. Eventuell kann es notwendig werden neue Ersatzquartiere zu schaffen“, so Krippner weiter. Diese Vorgehensweise sei unter dem Begriff „Nestschutz“ in dem im letzten Jahr novellierten Landesnaturschutzgesetzes klar geregelt. Paragraph 24 Absatz 3 besagt, dass vor einer Bau-, Sanierungs- oder Abrissmaßnahme an vorhandenen baulichen Anlagen, bei denen erwartet werden kann, dass sie als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte für besonders geschützte Arten dienen, die bauliche Anlage auf das Vorkommen dieser Arten zu untersuchen sei. Als geschützte Arten gelten dabei grundsätzlich alle europäischen Vogelarten und Fledermäuse. Diese sind von den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes wirksam unter Schutz gestellt.

„Mit unserem Flyer möchten wir geeignete Schutzmaßnahmen aufzeigen. Man kann bereits mit wenig Aufwand viel Gutes tun“, betont Krippner. Auch gibt das Umweltamt eine empfohlene Vorgehensweise bei Bauvorhaben an die Hand. Bürgerinnen und Bürger, die sich über den Artenschutz informieren möchten, können sich außerdem jederzeit mit dem Umweltamt in Verbindung setzen (E-Mail: umweltamt@landau.de)

Der Flyer zu den geschützten Tierarten an baulichen Anlagen liegt im Umweltamt, dem Bauamt sowie dem Bürgerbüro der Stadt Landau aus und ist ebenfalls auf der städtischen Internetseite unter der Rubrik Bürgernah  Bürgerservice  Formulare  Umweltamt  Artenschutz eingestellt.
Bildunterschrift: Umweltdezernent Beigeordneter Rudi Klemm und Heike Krippner informieren über geschützte Tierarten an baulichen Anlagen. Der Flyer liegt im Umweltamt, dem Bauamt sowie dem Bürgerbüro der Stadt Landau aus und ist ebenfalls auf der städtischen Internetseite erhältlich.
Quelle Stadt Landau

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