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Mannheim – das Präsidium des SV Waldhof Mannheim zu den Geschehnissen rund um den Teilausschluss für das erste Heimspiel

Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar.
„Eine leere OST-Tribüne will kein Waldhöfer sehen!“
Schwer getroffen wurde der SV Waldhof am Ende der vergangenen Woche von einem Urteil des DFB-Sportgerichts. Für die Verfehlungen eines Teils der SVW-Anhängerschaft rund um die beiden Relegationsspiel gegen die Sportfreunde Lotte im vergangenen Mai wurde ein Teilausschluss für das erste Heimspiel der neuen Saison gegen den Nachwuchs von Erstligist Hoffenheim am Freitag, 12. August, verhängte. Selbstverständlich haben wir für die darauf folgenden Diskussionen und unterschiedlichen Meinungen zum Urteil Verständnis. Zahlreiche Nachrichten erreichten in der Folge das SVW-Präsidium sowie die Geschäftsstelle am Alsenweg. Daher möchte das Präsidium zu den Geschehnisse rund um diese Urteilsfindung Stellung nehmen.
Das Präsidium hatte zur Wahrung der Vereinsinteressen eine renommierte Anwaltskanzlei unterstützend hinzugezogen, um den wesentlich härteren ursprünglichen Strafantrag des DFB Kontrollausschusses abzumildern. Am Ende stand bekanntermaßen die Entscheidung des Sportgerichts über einen Teilausschlusses der Fans für das erste Heimspiel dieser Saison fest. “Natürlich ist dieses Urteil für uns ein harter Schlag. Das trifft uns nicht nur wirtschaftlich enorm, sondern vielmehr ist die Unterstützung der Fans, gerade in den Heimspielen, ein gewichtiges Pfund für unsere Mannschaft. Eine leere OST-Tribüne will kein Waldhöfer sehen!”, stellt Interimspräsident Klaus-Rüdiger Geschwill fest, wirft im Gegenzug aber auch ein, dass “die Verfehlungen der Anhänger gerade im Rückspiel leider recht gravierend waren und wir dadurch argumentativ auch nicht mehr viel auf unserer Seite hatten”. Dennoch ist es am Ende gelungen, diesen Kompromiss zu erringen, da das DFB-Sportgericht mit den im Einspruch vorgebrachten Argumenten wenigstens teilweise zu überzeugen war, und das Urteil auch dadurch noch in einem Teilausschluss endete. “Einen weiteren Einspruch gegen dieses Urteil einzulegen, wurde von uns nach intensiven Diskussionen letztlich verworfen, da uns bei einer mündlichen Verhandlungen mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit sogar ein härteres Urteil getroffen hätte”, so Geschwill weiter. Das so mancher Anhänger damit vermeintlich seine Probleme hat und diesen Unmut teilweise auch öffentlich kundtut, kann der Interimspräsident zwar nachvollziehen, wenngleich er aber auch festhält, dass “diese Entscheidung in Absprache mit meinen Präsidiumskollegen sowie den Rechtsanwälten am Ende alternativlos im Sinne der Sache war und wir das Urteil nun leider so akzeptieren und umsetzen müssen.”
Für die Partie dürfen ins Carl-Benz-Stadion lediglich diejenigen Dauerkartenbesitzer,…
…die ihre Dauerkarte bis zum 26.7.2016 bestellt haben.
…eine Sitzplatzdauerkarte besitzen.
…eine VIP-Dauerkarte erworben haben.
Der Waldhof-Livestream wird die Partie live in Bild und Ton übertragen und bietet somit jedem Fan die Möglichkeit das Spiel zu sehen.

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