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Landau – Antragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen eröffnet

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Am 4. Juli wurde das Antragsverfahren für die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen eröffnet. Förderanträge können bis zum 12. August 2016 bei den Kreisverwaltungen gestellt werden. Sowohl Neueinsteiger als auch Programmteilnehmer mit auslaufenden Verträgen können neue Fünf-Jahresverpflichtungen für die unten stehenden Maßnahmen beantragen. Über Einzelheiten und die Grundsätze zu den Programteilen können sich Interessenten auf der Internetseite www.agrarumwelt.rlp.de Rubrik Agrarumweltprogramme beziehungsweise www.eler-eulle.rlp.de informieren und die Antragsvordrucke herunterladen. Bisherige Programmteilnehmer, deren Verträge auslaufen, werden von der Kreisverwaltung angeschrieben und erhalten die Antragsunterlagen.

Anträge können für die folgenden Programmteile gestellt werden:

• Programmteil A: Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,
• Programmteil B: Vielfältige Kulturen im Ackerbau,
• Programmteil C: Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über Winter,
• Programmteil D: Integration von Strukturelementen in der Landschaft (Anlage von Gewässerrandstreifen),
• Programmteil E: Umweltschonende Bewirtschaftung der Steil- und Steilstlagenrebflächen im Unternehmen,
• Programmteil F: Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen,
• Programmteil G: Umwandlung von Ackerflächen in Grünland,
• Programmteil H: Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,
• Programmteil I: Alternative Pflanzenschutzverfahren,
• Programmteil J: Vertragsnaturschutz Grünland,
• Programmteil K: Vertragsnaturschutz Kennarten,
• Programmteil L: Vertragsnaturschutz Weinberg,
• Programmteil M: Vertragsnaturschutz Acker,
• Programmteil N: Vertragsnaturschutz Streuobst,
• Programmteil O: Biotechnische Pflanzenschutzverfahren im Weinbau,
• Programmteil P: Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen.

Der Vertragsnaturschutz setzt auf die Mitwirkung von Landwirtinnen und Landwirten bei der Umsetzung von Naturschutz. Gefördert werden insbesondere Wirtschaftsweisen, die Lebensräume für wild lebende Tiere und Pflanzen erhalten oder gar schaffen, wie beispielsweise die extensive Bewirtschaftung blumenbetonter Wiesen und Weiden, die Anlage blühender Ackerstreifen oder die Pflege von Streuobstwiesen.

Die Antragstellung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel.

Weitere Informationen zur Abwicklung der Förderverfahren in den Programmteilen:
• Programmteil J: Vertragsnaturschutz Grünland,
• Programmteil K: Vertragsnaturschutz Kennarten,
• Programmteil M: Vertragsnaturschutz Acker,
• Programmteil N: Vertragsnaturschutz Streuobst,sind bei Frau Herbott, Tel. 06341/940 438,
• Programmteil A: Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,
• Programmteil B: Vielfältige Kulturen im Ackerbau,
• Programmteil C: Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über Winter,
• Programmteil D: Integration von Strukturelementen in der Landschaft (Anlage von Gewässerrandstreifen),
• Programmteil E: Umweltschonende Bewirtschaftung der Steil- und Steilstlagenrebflächen im Unternehmen,
• Programmteil F: Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen,
• Programmteil G: Umwandlung von Ackerflächen in Grünland,
• Programmteil H: Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,
• Programmteil I: Alternative Pflanzenschutzverfahren,
• Programmteil L: Vertragsnaturschutz Weinberg,
• Programmteil P: Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen, bei Frau Nuber, Tel.: 06341/940 436
• Programmteil O: Biotechnische Pflanzenschutzverfahren im Weinbau, bei Frau Zwick, Tel.: 06341/940 435, erhältlich.

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