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Heidelberg – Windenergie: Nachbarschaftsverband soll mit Drei Eichen und Kirchheimer Mühle weiterplanen

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar (red/ak) – Der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim wird für Heidelberg mit den beiden potenziellen Windkraft-Standorten Drei Eichen und Kirchheimer Mühle weiterplanen können. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 21. Juli 2016, beschlossen. Die Gremiumsmitglieder stimmten über die beiden Standorte getrennt und namentlich ab: Der Standort Kirchheimer Mühle erhielt 28 Ja- und 18 Nein-Stimmen, der Standort Drei Eichen 27 Ja- und 19 Nein-Stimmen. Bei Drei Eichen wird zudem aus dem ursprünglich vorgesehenen Areal ein Teilstück herausgenommen, das unter die „Fauna-Flora-Habitatrichtlinie“ fällt (FFH-Gebiet).

 

Der Nachbarschaftsverband steuert den sogenannten Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ in seinem Verbandsgebiet für die 18 Mitgliedskommunen. Auf Heidelberger Gemarkung sind von den ursprünglich sieben möglichen Standorten damit noch zwei im Rennen.

 

Weitere Heidelberger Beschlüsse zum Thema Windkraft:

 

Standorte in Heidelbergs Nachbargemeinden: Der Heidelberger Gemeinderat hat im Februar 2016 einstimmig beschlossen, die Nachbargemeinden Dossenheim und Schriesheim zu bitten, in ihrer Stellungnahme an den Nachbarschaftsverband darauf hinzuwirken, auf den Standort Langer Kirschbaum zu verzichten. Der Lange Kirschbaum liegt nördlich von Peterstal auf der Gemarkung der beiden Gemeinden und wird ähnlich kritisch gesehen wie die vier Heidelberger Waldstandorte.

 

Anzahl der Windräder: Zudem soll auf Wunsch Heidelbergs hin geprüft werden, ob es möglich ist, die vom Nachbarschaftsverband bisher zugrunde gelegte Regelung einer Mindestanzahl von drei möglichen Windrädern pro Standort dahingehend zu ändern, dass im Einzelfall auch weniger – also nur ein oder zwei Windräder pro Standort – möglich sein können. Ob dies möglich ist, ist in der Verbandsversammlung zu diskutieren. Ein entsprechender Beschluss müsste dann im gesamten Verbandsgebiet gelten.

 

Der Gemeinderat hat darüber hinaus die Ergebnisse der Bürger- und Behördenbeteiligung im Verbandsgebiet zur Kenntnis genommen. Heidelberg führt als einzige Kommune im gesamten Verband zusätzlich eine eigene Bürgerbeteiligung durch.

 

So geht es weiter

 

Diese genannten Beschlüsse gehen als offizielle Stellungnahme der Stadt Heidelberg an den Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim. Nach Eingang der Stellungnahmen der 18 Gemeinden bis 29. Juli 2016 ist in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes darüber zu entscheiden, welche Flächen Gegenstand des weiteren Verfahrens werden. Erst nach diesen Schritten kann der Planentwurf fertiggestellt werden. Auf Basis dieses aktualisierten Planentwurfs folgt die zweite Runde der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Gemeinden und der Behörden. Abschließend ist der Plan durch die Verbandsversammlung festzustellen und wird zur Genehmigung an das Regierungspräsidium Karlsruhe übergeben. Mit Bekanntgabe der Genehmigung ist der Plan gültig. Hintergrundinformationen zum Thema sind online unter www.heidelberg.de > Rathaus
> Bürgerbeteiligung > Aktuelle Projekte > Windenergie zu finden.

 

 

Hintergrund: Momentan sind Windenergieanlagen aufgrund des bestehenden Regionalplans „Windenergie“ im Verbandsgebiet des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim rechtlich nicht zulässig. Dieses Bauverbot wird jedoch in absehbarer Zeit entfallen. Damit werden Windenergieanlagen grundsätzlich überall möglich, solange keine sonstigen öffentlichen Belange entgegenstehen. Eine gezielte Standortsteuerung ist dann nur über einen Flächennutzungsplan möglich. Diesen erarbeitet der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim derzeit (für 18 Mitgliedskommunen).

 

Bei den vom Nachbarschaftsverband zur Diskussion gestellten 17 Flächen im Verbandsgebiet (davon sieben Flächen in Heidelberg) geht es nicht darum, diese insgesamt zu beschließen oder abzulehnen, sondern jede Fläche steht einzeln zur Diskussion, das heißt sie kann entfallen oder in ihrer Größe verändert werden. Im Flächennutzungsplan werden Konzentrationszonen für Windenergie ausgewiesen; außerhalb dieser Zonen wären Windenergieanlagen dann unzulässig. Es ist rechtlich jedoch nicht möglich, gar keine geeigneten Flächen für Windenergie auszuweisen.

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