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Heidelberg – OB Prof. Dr. Würzner zum Neuenheimer Feld: „Mit dem bestehenden Bebauungsplan kommen wir nicht weiter“

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar (red/ak) – Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat am 11. Mai 2016 den bestehenden Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Karlsruhe (RP) zur Straßenbahn ins Neuenheimer Feld aufgehoben. Damit kann die Campus-Bahn auf absehbare Zeit nicht gebaut werden. Das Urteil und das weitere Vorgehen waren Thema im Gemeinderat am Donnerstag, 21. Juli.

Die Rückmeldung seitens des Regierungspräsidiums gegenüber dem Gemeinderat: Die Behörde wird keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des VGH einlegen. Man habe sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht, teilte die Aufsichtsbehörde mit. Nach einer eingehenden Prüfung der Entscheidungsgründe des VGH sehe das RP aber keine Chance, die Zulassung zur Revision zu erstreiten. Der VGH hatte die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen; als Rechtsmittel steht deshalb nur die sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde zur Verfügung.

Darüber hinaus hat das VGH-Urteil weitreichende Konsequenzen für die Verkehrsplanung im Neuenheimer Feld, auch über die jetzt abgelehnte Straßenbahntrasse hinaus. Der VGH hat in seinem Urteil festgestellt, dass der Bebauungsplan von 1960 keine öffentlichen Verkehrsflächen in dem „Sondergebiet“ vorsehe. Damit steht der Bebauungsplan nicht nur der jetzigen Straßenbahnplanung entgegen, sondern grundsätzlich auch anderen öffentlichen Verkehrseinrichtungen im Plangebiet.

„Die heutige Verkehrserschließung im Neuenheimer Feld beruht auf Planungsgrundlagen, die 50 Jahre alt sind. Mit dem bestehenden Bebauungsplan kommen wir nicht weiter“, sagt Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner: „Wir müssen jetzt dringend Lösungen für den Verkehr, aber auch für die Entwicklung des Neuenheimer Feldes insgesamt finden. Mit dem Masterplan Neuenheimer Feld wollen wir das angehen, und zwar gemeinsam mit allen Beteiligten.“

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