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Heidelberg/Stuttgart – Land bezuschusst 56 Schulbauprojekte mit insgesamt 60 Millionen Euro sowie 46 Bauprojekte für Ganztagsschulen mit 10,7 Millionen Euro – Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann: Guter Unterricht braucht gute Räume.

Heidelberg / Stuttgart/ Metropolregion Rhein-Neckar (red/ak) – Im Jahr 2016 werden 56 Schulbaumaßnahmen mit 60 Millionen Euro aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs gefördert. Damit liegt das Zuschussvolumen 10 Millionen Euro über dem des Vorjahres. Dazu kommen rund 10,7 Millionen für 46 Bauprojekte von Ganztagsschulen. Darauf haben sich Kultusministerium, Finanz- und Innenministerium mit den Kommunalen Landesverbänden (Städtetag Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg, Landkreistag Baden-Württemberg) verständigt. „Guter Unterricht braucht gute Räume, deshalb unterstützen wir die Schulträger bei ihren Bauprojekten“, sagt Kultusministerin Susanne Eisenmann.
Förderfähig sind schulische Um-, Neu- und Erweiterungsbauten. Voraussetzung ist ein entsprechender langfristiger Bedarf, beispielsweise in Folge gestiegener Schülerzahlen oder als Ersatz für vorhandene Räume, die nicht mehr den schulischen Anforderungen entsprechen.
Baumaßnahmen für ganztägige Angebote an Schulen
Im Ganztagsbauförderungsprogramm 2016 konnten alle entscheidungsreifen Anträge berücksichtigt werden. Damit erhalten die Schulträger für 46 Baumaßnahmen für ganztägige Angebote an Schulen Zuschüsse in Höhe von rund 10,7 Millionen Euro.
Voraussetzung für die Genehmigung eines Baukostenzuschusses für Ganztagsschulen ist ein Ganztagsbetrieb an mindestens drei Tagen in der Woche mit täglich mindestens sieben Zeitstunden. An allen Tagen mit Ganztagsbetrieb muss es ein vom Schulträger beaufsichtigtes Mittagessen geben. Die Betreuungsangebote müssen unter Mitwirkung und Verantwortung der Schulleitung organisiert werden und
die Schule muss über ein pädagogisches Konzept für den Ganztagsbetrieb verfügen.
Förderfähig sind die zusätzlich erforderlichen Räume und Flächen für den Essens-, Betreuungs-, und Freizeitbereich.

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