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Neustadt an der Weinstraße – Radfahren in der Fußgängerzone wird freigegeben

Neustadt an der Weinstraße/Metropolregion Rhein-Neckar. Am kommenden Montag, 9. Mai, soll die vom Stadtrat beschlossene Freigabe der Fußgängerzone für Radfahrerinnen und Radfahrer offiziell beginnen. Zu diesem Zweck treffen sich die Abteilung Stadtplanung, das Ordnungsamt und die Polizei um 7.15 Uhr am Elwedritschebrunnen. Auch die Mitglieder des Arbeitskreises Radverkehrskonzept sind eingeladen. Interessierte sind herzlich willkommen.

Zum Hintergrund:

Fahrradfreundliches Neustadt

Mit ihrer Lage und Ausdehnung stellt die Neustadter Fußgängerzone eine erhebliche „Barriere“ für Radfahrer dar. Zur Querung der Innenstadt durften Radfahrer ihr Fahrrad bislang nur durch die Fußgängerzone schieben. Alternativ müssen sie deutliche Umwege in Kauf nehmen oder auf die viel befahrenen Bundesstraßen ausweichen. Damit wird der Vorteil des Fahrrades gegenüber dem Auto, Ziele sehr direkt und schnell erreichen zu können, teilweise wieder zunichte gemacht. Um die innerstädtischen Radwegeverbindungen zu verbessern, ändert sich das nun. Die Fußgängerzone wird teilweise beziehungsweise zeitlich befristet für den Radverkehr freigegeben. Damit wird eine vom Arbeitskreis Radverkehrskonzept vorbereitete und vom Stadtrat im Herbst 2015 beschlossene Maßnahme auf dem Weg zu einem fahrradfreundlicheren Neustadt umgesetzt.

Die Neuregelungen ab 9. Mai 2016

1. Die gesamte Fußgängerzone wird im Zeitraum von 20 bis 8 Uhr für Radfahrerinnen und Radfahrer freigegeben.
2. Die Schwanengasse entlang der Sparkasse als Verbindung zwischen Laustergasse und Schütt und das Verbindungsstück zur Landschreibereistraße am Klemmhof werden ganztägig für den Radverkehr freigegeben. Diese Bereiche sind Teilstücke einer neuen Ost-West-Verbindung.

Die Freigaben werden durch Zusatzschilder angezeigt.

Radfahrer erhalten durch die Neuregelung die Möglichkeit, abends und morgens kurze und sichere Wege zu nutzen. Besonders Schülern auf dem Weg zur Schule und Beschäftigten auf dem Weg zur Arbeit kommt die Regelung zu Gute. Auch abends haben die Neustadter Radler die Möglichkeit, ihren Weg durch die Innenstadt abzukürzen.

Was bedeutet die Freigabe konkret?

Die Fußgängerzone bleibt Fußgängerzone!
• Fußgänger haben Vorrang und bestimmen das Verkehrsgeschehen.
• Radfahrer müssen zu den freigegebenen Zeiten in der Fußgängerzone nicht mehr absteigen – solange sie vorsichtig fahren und die Fußgänger nicht gefährden.

Die Regel: Rücksichtnahme

• Radfahrer müssen auf Fußgänger Rücksicht nehmen und in einer angepassten Geschwindigkeit, i.d.R. Schrittgeschwindigkeit, fahren.
• Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Radfahrer warten oder das Rad schieben.

Der Modellversuch

Die Freigabe der Fußgängerzone für Radfahrer wird zunächst als Modellversuch für ein Jahr laufen. Ordnungsamt und Polizei werden die Einhaltung der neuen Regelungen verstärkt kontrollieren. Auf Grundlage eines Erfahrungsberichts, der von der Verkehrskommission ausgewertet wird, soll dann vom Stadtrat über eine dauerhafte Regelung entschieden werden. Es hängt dabei wesentlich vom Verhalten der Radler ab, ob diese Regelung dauerhaft beibehalten und evtl. sogar noch ausgeweitet werden kann oder auch wieder zurückgenommen werden muss.

So verhalten Sie sich als Radfahrer richtig:

• Gehen Sie verantwortungsvoll mit der neuen Freiheit um.
• Fahren Sie Schrittgeschwindigkeit.
• Überholen Sie nur, wenn ausreichend Platz ist.
• Zeigen Sie Richtungsänderungen per Handzeichen an.
• Gewähren Sie Fußgängern Vorrang.

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