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Mannheim – VGH erklärt Besteuerung von Wettbüros für unwirksam

Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar.

Um der unkontrollierten Ausbreitung von Spielhallen und Wettbüros in Mannheim Einhalt zu gebieten, verabschiedete der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung Mitte 2014 die Sat-zung über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim erklärte diese Satzung für ungültig.

„Ich bin nach wie vor überzeugt, dass wir mit unserem sorgsam vorbereiteten Vorstoß zur Besteuerung der Wettbüros den richtigen Weg beschritten haben“, ist Erster Bürgermeister Christian Specht entschlossen. Im März 2014 hatte das Verwaltungsgericht Freiburg grund-sätzlich bestätigt, dass Kommunen eine Vergnügungssteuer auf Wettbüros erheben können. Mannheim ging diesen Weg und auch Städte wie Stuttgart oder Freiburg erhoben Steuern auf dieser Grundlage – mit Erfolg: „Es ist uns auf diese Weise gelungen, das übermäßige Wachstum einer Branche, die sich vor allem aus der Spielsucht von Menschen mit zumeist geringem Einkommen speist, spürbar einzudämmen“, so Specht. „Mit der Besteuerung konn-te die Gefahr einer stadtbildprägenden Ausbreitung der ‚Spielhöllen‘ entscheidend gebannt werden.“

„Durch ein stets verfügbares Glückspielangebot im Mannheimer Stadtgebiet entstehen kurze Wege, die häufig geradewegs in schwere Abhängigkeiten führen“, tritt der Ordnungsdezernent entschieden dem enormen Suchtpotential entgegen. „Das gilt es zu vermeiden und für dieses Ziel werde ich weiter kämpfen“, so Specht. Nun werde man die Urteilsbegründung sehr genau prüfen.

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