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Ludwigshafen – SPD: Diskussion um möglichen Neubau des Polizeipräsidiums versachlichen, Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigen

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar.
Zu der öffentlichen Diskussion über einen möglichen Neubau des Polizeipräsidiums Rheinpfalz auf der Fläche der abgebrannten Lagerhalle auf der Parkinsel erklärt der Vorsitzende der SPD Ludwigshafen, David Schneider:
„Bei der Diskussion über einen möglichen Neubau des Polizeipräsidiums Rheinpfalz auf der Fläche der abgebrannten Lagerhalle auf der Parkinsel am Luitpoldhafen müssen die Interessen aller Beteiligten Berücksichtigung finden. Dies betrifft dementsprechend die Interessen der Anwohner, die Interessen der Polizei vor dem Hintergrund der angespannten Raumsituation am aktuellen Standort in der Wittelsbachstraße, die Interessen der Stadt Ludwigshafen, die Interessen der Hafenbetriebe als Eigentümer des Geländes und die Interessen des Landes Rheinland-Pfalz.
Mit Blick auf die Nachnutzung der in der Diskussion stehenden Fläche auf der Parkinsel sind außerdem – unabhängig von einem möglichen Neubau des Polizeipräsidiums – die gegebenen Rahmenbedingungen zu beachten. Dazu gehört in erster Linie das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 16. September letzten Jahres (Aktenzeichen 3 K 245/15.NW). In diesem Urteil wird den Hafenbetrieben als Eigentümer der Fläche ein Neubau der abgebrannten Lagerhalle in gleicher Größe untersagt, da sich ein solcher Eins-zu-Eins-Wiederaufbau »nach Ansicht der Kammer hinsichtlich des Maßes der Nutzung nicht in die nähere Umgebung« einfüge. Allerdings – so die Kammer – füge sich das Vorhaben des Eigentümers der »Art der baulichen Nutzung nach in die nähere Umgebung ein«. Konkret bedeutet das Urteil, dass der Eigentümer einerseits keine Lagerhalle in vorheriger Größe errichten darf, andererseits jedoch einen Anspruch darauf hat, »nach entsprechender Genehmigung auf dem […] Gelände mehrere kleinere Lagerhallen bzw. Bürogebäude« zu errichten.1
(1 Wörtliche Zitate aus: Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil Aktenzeichen 3 K 245/15.NW.)
Die SPD Ludwigshafen war von Anfang an – wie die betroffenen Anwohner auch – gegen einen identischen Wiederaufbau der Lagerhalle an dieser Stelle. Allerdings müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass dem Eigentümer eine gewerbliche Nutzung nicht grundsätzlich untersagt werden kann und deswegen ein Bebauungsplan, der ausschließlich Wohnnutzung vorsehen würde – so wie die Stadt dies anfänglich anstrebte – rechtlich kaum haltbar ist.
Vor dem Hintergrund dieser gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen können wir uns einen Neubau des Polizeipräsidiums auf dieser Fläche vorstellen. Wir ziehen einen möglichen Neubau des Polizeipräsidiums der Errichtung mehrerer kleinerer Lagerhallen an dieser Stelle vor. Diesbezüglich gilt es nun das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch das Innenministerium und den Landesrechnungshof abzuwarten, die gewissenhaft zu erfolgen hat und kein Schnellschuss sein darf – es geht an dieser Stelle schließlich um eine beträchtliche Summe an Steuergeldern.
Sollte die Wirtschaftlichkeitsprüfung positiv ausfallen, wird sich die SPD Ludwigshafen für eine angemessene und faire Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten stark machen. Konkret hieße das für uns insbesondere im Interesse der Anwohner: Erstens dürften die Zufahrten zu einem möglichen Polizeipräsidium nicht über die Hafenstraße erfolgen, sondern müssten parallel zum Hafenbecken eingerichtet werden. Zweitens müsste dafür Sorge getragen werden, dass bei einer Planung ausreichend Parkplätze auf dem Gelände geschaffen werden. Drittens müsste sich die Architektur auch mit Blick auf die Höhe angemessen in die Umgebungsbebauung einfügen.
Zu der Befürchtung von Lärm, die manche Anwohner äußern, ist mir außerdem der Hinweis wichtig, dass die Polizei in den seltensten Fällen direkt mit eingeschalteter Polizeisirene losfährt.
Ich bin der Überzeugung, dass es mit diesen konkreten Vorschlägen – für den Fall einer positiven Wirtschaftlichkeitsprüfung – möglich ist, eine zukunftsfähige Kompromisslösung zu finden, die für alle Betroffenen annehmbar ist. Die Anwohner würden von erneutem LKW-Verkehr entlastet, der durch gewerbliche Nutzung entstehen würde, im Sinne der Polizistinnen und Polizisten könnte die bestehende Raumnot behoben werden und für den Eigentümer wäre die Nachnutzungsfrage geklärt.
Natürlich müssen alle Beteiligten in den möglichen weiteren Prozess eingebunden werden. Zuvor muss jedoch das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung abgewartet werden.
Den Vorschlag, auf dem Halberg-Gelände einen Neubau des Polizeipräsidiums umzusetzen, halte ich zum jetzigen Zeitpunkt für unseriös. Zum einen hat das Land bereits erklärt, dass große Teile des Geländes für polizeiliche Zwecke ungeeignet sind. Zum anderen gehört Halberg einem amerikanischen Investor, der das Werk noch bis Ende 2016 betreibt und alles Weitere völlig ungeklärt ist. Jeglicher Alternativstandort für die Polizei würde außerdem die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nachnutzung des Geländes auf der Parkinsel in keinster Weise verändern.“

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