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Heidelberg – Landtagswahl: Informationen zu Briefwahl & Co.

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar (red/ak) – Am Wahltag verreist oder aus anderen Gründen verhindert? Wer am Wahltag, 13. März 2016, nicht in seinem Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit, bis 11. März in allen Bürgerämtern und auf der städtischen Homepage für die Landtagswahl einen Briefwahlantrag zu stellen.

Die Stadtverwaltung stellt die Unterlagen für die Briefwahl ab Montag, 8. Februar 2016, zur Verfügung. Die Unterlagen können entweder persönlich auf einem der Bürgerämter abgeholt oder mit der Wahlbenachrichtigung angefordert werden, die an die Wählerinnen und Wähler bis spätestens 21. Februar verschickt wird. Die Wahlbenachrichtigungskarte muss zwingend unterschrieben werden. Die Briefwahlunterlagen können auch online über die Homepage der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/wahlen beantragt werden.

Abweichende Zustelladresse angeben

Abteilungsleiter Jürgen Käding: „Wichtig ist, dass alle Briefwähler bei der Beantragung der Unterlagen die gegebenenfalls abweichende Zustelladresse angeben. Denn die Briefwahlunterlagen werden entsprechend dieser Angabe weltweit verschickt. Alle Briefwähler sollten ihren Wahlbrief so schnell wie möglich zurücksenden, weil nur die ausgezählt werden, die vor 18 Uhr am Wahltag bei der Wahldienststelle eingegangen sind.“

Wahlbenachrichtigungen

Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, wird bis spätestens Sonntag, 21. Februar 2016, eine Wahlbenachrichtigung zugestellt. Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass Wahlbenachrichtigungen an Personen in gemeinsamen Wohnungen zu unterschiedlichen Zeiten zugestellt werden. Die Stadt Heidelberg bittet daher darum, bis zum 21. Februar 2016 von Anfragen aufgrund nicht zugestellter Wahlbenachrichtigungen abzusehen.

Wer nach diesem Stichtag keine Benachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, sollte sich umgehend bei der Wahldienststelle im Bürgeramt Mitte unter der Telefonnummer 06221 58-42220 melden.

Umzug innerhalb Heidelbergs

Einen Wahlschein braucht auch jeder, der nach dem 21. Februar 2016 innerhalb Heidelbergs umzieht und nicht in seinem alten Wahllokal wählen möchte.

Termine und Fristen

Letzter Termin für den Antrag auf Briefwahl für die Landtagswahl ist Freitag, 11. März 2016, 18 Uhr. Der Wahlbrief mit eingelegtem Stimmzettel muss bis spätestens Sonntag, 13. März 2016, 18 Uhr, beim Bürgeramt Mitte, Wahldienststelle (Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg) oder im Briefkasten beim Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, eingegangen sein.

Wer glaubhaft macht, die beantragten und von der Wahldienststelle ausgestellten Briefwahlunterlagen nicht erhalten zu haben, kann bis Samstag, 12. März 2016, 12 Uhr, Ersatzunterlagen bei der Wahldienststelle beantragen.

Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Der Stimmzettel wird in die Wahlschablone eingelegt. Die Felder für die „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen. Schablone und CD können unter der Telefonnummer 0761 36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom) angefordert werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen und bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg im Bürgeramt, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-13541, -13580, -13550, oder per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de.

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