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Frankenthal – Tödlicher Schusswaffeneinsatz der Polizei war laut Staatsanwaltschaft gerechtfertigt

Frankenthal/ Metropolregion Rhein-Neckar. Polizei setzte Schusswaffe gegen 40-Jährigen ein – Ermittlungsverfahren eingestellt –

Die durchgeführten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal haben im Wesentlichen folgenden Sachverhalt ergeben:
Am 27. April 2015 erhielt die Polizeiinspektion Grünstadt gegen 17:09 Uhr mehrere Notrufe, dass es in einem Mehrfamilienhaus in der Uhlandstraße in Grünstadt zu Streitigkeiten zwischen einem Ehepaar gekommen sei. Daraufhin haben mehrere Streifen das Wohnanwesen aufgesucht. Als die Beamten an die Wohnung kamen, öffnete ihnen der 40-jährige Wohnungsinhaber die Wohnungstür. Mit einem größeren Küchenmesser in der Hand ging er unvermittelt auf eine Polizistin los. Trotz mehrfacher Aufforderung, stehen zu bleiben und das Messer fallen zu lassen, setzte er seinen Angriff fort, weshalb zwei Polizeibeamte zunächst nach vorheriger Androhung Pfefferspray einsetzten. Als auch damit der Angriff nicht abgewehrt werden konnte, griff ein 45-jähriger Beamter zur Dienstwaffe und gab zunächst einen Schuss in Richtung des Angreifers ab, der diesen im Bereich des linken Mittel- und Unterbauchs traf.

Der erste Schuss zeigte jedoch noch keine erkennbare Wirkung. Nach ca. 2 – 4 Sekunden gab der Beschuldigte sodann auf den Angreifer einen weiteren Schuss ab, welcher den 40-Jährigen in der gleichen Körperregion traf.

Dieser brach schließlich verletzt zusammen. Er konnte trotz Erster Hilfe und einer Notoperation jedoch nicht gerettet werden, sodass er am 28.04.2015 verstarb.

Das Verhalten des Beschuldigten war hiernach durch das Nothilferecht gemäß § 32 StGB gerechtfertigt.

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