Frankenthal/ Metropolregion Rhein-Neckar.
Ein 60-jähriger Heßheimer wurde von einem Zeugen beobachtet wie er am Vormittag des 02.10.2015 auf dem Parsevalplatz mit seinem PKW einen parkenden Transporter streifte und sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle entfernte. Sein Kennzeichen wurde notiert und der Polizei mitgeteilt. Der Unfallverursacher muss sich nun wegen Verkehrsunfallflucht verantworten. Es entstand ein Gesamtschaden von ca. 3500€.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor.
In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.
Wir wollen, dass Sie sicher Leben – ihre Polizei Frankenthal