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Speyer – „Tor zur Pfalz“ wird vorübergehend Unterkunft für Flüchtlinge

Speyer/ Metropolregion Rhein-Neckar.Nach dem Ende des bisherigen Hotelbetriebs im „Tor zur Pfalz“ werden die Obergeschosse des Gebäudes in der Maximilianstraße künftig für die vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Das teilen die Stadt Speyer und der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) als Eigentümer der Immobilie mit. Die Stadt kann damit die Unterbringung von Asylbegehrenden bis zur Fertigstellung dauerhafter Unterkünfte sicherstellen. Das im Frühjahr angelaufene Bieterverfahren für das Gebäude wird solange ausgesetzt.
Nachdem derzeit alle vorhandenen Kapazitäten ausgeschöpft sind, verspricht sich Oberbürgermeister Hansjörg Eger zumindest vorübergehende Entlastung mit Blick auf weitere Zuweisungen von Asylbewerbern in den nächsten Monaten. „Wir gewinnen damit Zeit, neue Möglichkeiten der Unterbringung zu suchen und vorzubereiten“. Die bereits angedachten Lösungen in der Engelsgasse und in der Kurpfalzkaserne sind voraussichtlich erst im Verlauf des Jahres 2016 bezugsfertig. Die Stadt wolle weiter an ihrem Konzept einer dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtgebiet festhalten. Eine dauerhafte Nutzung des Hotels als Unterkunft für Asylbewerber ist nicht geplant, so Eger.
Die stellvertretende Geschäftsführerin des Landesbetriebs LBB, Dr. Petra Wriedt, spricht von einer sehr guten Lösung für die nähere Zukunft der Immobilie, nachdem die Rechtsstreitigkeiten um Mietrückstände mit einem am 19. Juni geschlossenen gerichtlichen Vergleich teilweise befriedet werden konnten.
Entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom Januar bietet der Landesbetrieb LBB leer stehende landeseigene Räumlichkeiten, die für diesen Zweck infrage kommen, den Kommunen zur mietkostenfreien Nutzung als Flüchtlingsunterkünfte an. „Mit dem Auszug des Hotels ist der Leerstand eingetreten“, so Dr. Wriedt. „Als temporäre Flüchtlingsunterkunft wird der bisherige Hotelbereich zweckentsprechend und überdies sozial sinnvoll genutzt.“
Der kürzlich geschlossene Mietvertrag mit dem Weinfachhandel in einem der Ladengeschäfte im Erdgeschoss bleibt von der Entscheidung für die Umnutzung unberührt.
Sobald die Stadt den Bau nicht mehr als Flüchtlingsunterkunft benötigt, wird der LBB das unterbrochene Bieterverfahren für die 200 Jahre alte Immobilie reaktivieren.

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