Ludwigshafen/ Metropolregion Rhein Neckar.
Am heutigen Morgen verschaffte sich ein von den Ermittlungsbehörden beauftragter Brandgutachter einen Überblick über die Brandörtlichkeit.
Anhand der erhobenen Befunde ist von einem fahrlässigen Umgang mit offener Flamme oder Glut auszugehen. Diese Feststellungen sprechen für einen vorausgegangenen 20 bis 25 minütigen Schwelbrand, der im folgenden Rauchgase freisetzte, die den Raum vollständig füllten. Beim Öffnen der Tür bzw. eines Fensters und der damit verbundenen Sauerstoffzufuhr kam es zu einer „Durchzündung“. Die dabei entstandene Druckwelle beschädigte dabei Fenster und Wohnungstür. Konkrete Hinweise auf eine vorsätzliche Brandlegung bestehen bislang nicht.