Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Hochschule Ludwigshafen am Rhein unterstützt Forderung der Hochschulkonferenz bezüglich TTIP
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) fordert, den Bereich Bildung aus dem Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA auszuklammern. Die
Hochschule Ludwigshafen am Rhein unterstützt diese Forderung der HRK. Bislang werden Bildungsdienstleistungen in dem Entwurf nicht als öffentliche Aufgabe definiert. Nach der Logik der TTIP-Vereinbarung müssen aber alle Bereiche, die nicht von ihm erfasst werden sollen, explizit ausgeschlossen werden.
„Bildung, Kunst und Kultur gehören nicht in das Handelsabkommen“, bekräftigt Hochschulpräsident Professor Dr. Peter Mudra die gemeinsame Position. Es gebe auf beiden Seiten des Atlantiks kulturell verankerte unterschiedliche Auffassungen von der Verantwortlichkeit für Bildungsangebote. Während in Deutschland und in weiten Teilen Europas Bildung, Kunst und Kultur als gesellschaftliche Aufgaben anerkannt seien, und deren Finanzierung in der Verantwortung der Gesellschaft liege,
würden diese Bereiche in den USA sehr viel stärker als eine Privatinvestition des Individuums angesehen. Für den Senat seiner Hochschule stellt Mudra fest: „Wir sehen in Deutschland keinen gesellschaftlichen Konsens für eine stärkere Kommerzialisierung.“
Die Rahmenbedingungen für private Bildungsanbieter sollten weiterhin von staatlichen Organen beschlossen werden, damit Fehlentwicklungen politisch korrigiert werden können. Im Falle einer unkontrollierten Marktöffnung durch ein Freihandelsabkommen wäre dies nicht mehr möglich. Diese Gefahr müsse auf europäischer, nationaler und Länderebene erkannt werden. „Bildung ist kein Handelsgut, sondern Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, und das wollen wir
stärker in den öffentlichen Fokus bringen“, betont Mudra.