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Heidelberg – Erst verschleppt, dann ausgesetzt -BUND kritisiert Haltung von Reptilien und Amphibien

Heidelberg / Metropolregion Rhein Neckar – Naturschützer haben vor kurzem im Steinbruch Leferenz in Dossenheim eine offensichtlich ausgesetzte europäische Sumpfschildkröte in einem der dortigen Gewässer gefunden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald), ruft nun dazu auf, mehr Umsicht bei der Haltung von geschützten Arten walten zu lassen. Zudem müssten sich die Menschen bewusst machen, dass der Handel mit solchen Arten in vielen Teilen der Welt zu ökologischen Problemen führt und den Bestand der Arten zunehmend bedroht.

„Das Tier kommt hier gar nicht vor und wurde wohl ausgesetzt. Über die Gründe können wir nur spekulieren: Überforderung, Überdruss oder Urlaub. Fakt ist: gerade im Sommer nehmen solche Fälle zu.“, sagt Tobias Staufenberg, Regionalgeschäftsführer des BUND. „Wer exotische Arten als Haustiere hält, befördert auch den Handel mit diesen Tieren und gefährdet so den Fortbestand der einzelnen Arten. Dies gilt umso mehr für geschützte Arten. Viele Menschen glauben, den Tieren durch das Aussetzen etwas Gutes zu tun. Allerdings sind die Tiere oft nicht an den Lebensraum angepasst oder greifen selbst massiv in das lokale Ökosystem ein.“

Die europäische Sumpfschildkröte kommt vor allem in Süd- und Osteuropa vor und ist in der EU nach der FFH-Richtlinie besonders geschützt.

Reptilien und Amphibien werden auf Tierbörsen oft bereits für 10 Euro verkauft. Viele Menschen kaufen solche Tiere, ohne sich vorher über die Haltung und die ökologischen Folgen bewusst zu sein. Denn mit der Nachfrage steigt das Angebot und so werden immer mehr Tiere wild gefangen und in ihrem Bestand bedroht. Pro Jahr werden allein nach Deutschland ca. 840.000 Reptilien importiert, Schwarzmarktverkäufe nicht mitgerechnet. Zwar existieren für viele Arten Nachzuchten, aber ob dies wirklich der Fall ist wird oft nicht ausreichend überprüft.

Aus Sicht des BUND müssten Tierhändler gesetzlich verpflichtet werden, Tiere zurückzunehmen – unabhängig davon, ob sie selbst das Tier verkauft haben. Ein Händler der mit Reptilien handelt, sollte auch Reptilien zurücknehmen müssen. Wer nicht handelt, müsste auch nicht zurücknehmen. So ließe sich der Handel mit Reptilien zumindest eindämmen. Letztendlich muss sich aber die Erkenntnis durchsetzen, dass Reptilien und Amphibien nichts in Gefangenschaft verloren haben.

Wer mit der Haltung eines Tieres überfordert ist, solle dieses auf keinen Fall aussetzen, sondern sich an Tierheime oder Auffangstationen wenden.

 

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