Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar.
Sie SPD-Fraktion hat zur kommenden Stadtratssitzung am 27. diesen Monats eine Anfrage wegen der Einhaltung des Landestariftreuegesetzes (LTTG) an die Verwaltung gerichtet. Hierbei bittet die SPD um Auskunft, über Anzahl der Auftragsvergaben im letzten Jahr, ebenso über die Zahl der abgelehnten Anbieter, deren Angebote die gesetzlichen Vorgaben nicht beinhalteten.
„Darüber hinaus fragen wir die Verwaltung, ob über die verpflichteten Vorgaben hinaus, zusätz-liche Anforderungen hinsichtlich sozialer, umweltbezogener und innovativer Aspekte an die An-bieter gestellt wurden, was gemäß § 1, Absatz 3 des LTTG möglich wäre. Unter anderem, was die Beschäftigung von Auszubildenden und Langzeitarbeitslosen sowie die Sicherstellung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern betrifft“, so die Fraktionsvorsitzende Heike Scharfenberger.
Das Landestariftreuegesetz ist in Rheinland-Pfalz zum 1. März 2011 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro nur noch an Unternehmen vergeben werden, die bestimmte gesetzlich festgelegte Standards einhalten.