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Heidelberg – Falschparker behindern Rettungskräfte Mit der Feuerwehr unterwegs durch die Heidelberger Altstadtstadtgassen

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Jeder Autofahrer kennt die Situation: Falsch abgestellte Fahrzeuge machen die Straße zum Nadelöhr, zugeparkte Ecken lassen einen kaum um die Kurve kommen und versperren zudem die Sicht. Was im normalen Straßenverkehr schon ärgerlich ist, kann im Notfall sogar tödlich enden – wenn Falschparker Einsatzkräfte von Feuerwehr oder Rettungsdiensten behindern und dadurch wertvolle Zeit verloren geht.

Auch Rettungskräfte in Heidelberg haben immer wieder mit diesen Problemen zu kämpfen. Auf einer Fahrt durch die Heidelberger Altstadtgassen mit einem Feuerwehr-Einsatzfahrzeug demonstrierten die Feuerwehr und der Gemeindevollzugsdienst der Stadt Heidelberg, welche Auswirkungen gedankenloses Falschparken für den Einsatz des Rettungsdienstes haben können.

Der Weg führte vom Karlsplatz unter anderem durch die Kettengasse, Märzgasse, Ziegelgasse über die Hauptstraße und Bauamtsgasse zum Neckarstaden und mit Abstecher in die Lauerstraße wieder zum Karlsplatz. Die Strecke bot reichlich Gelegenheit, auf kritische Stellen aufmerksam zu machen. „Die meisten Probleme haben wir durch Autos, die in Kreuzungen und Einmündungen stehen. Die Leute machen sich oft keine Gedanken, wie wir mit den großen Einsatzfahrzeugen um die Kurve kommen sollen“, erläuterte Thomas Fitzau, Einsatzleiter bei der Feuerwehr.

Thomas Blank, Leiter der Verkehrsüberwachung beim Amt für Verkehrsmanagement, erklärte, dass es nicht nur in der Altstadt häufig brenzlig eng wird, sondern auch in anderen Stadtteilen mit alten Ortskernen. Die kleinen Gassen seien „nicht gemacht für die großen SUV und Vans“. Selbst wenn sich deren Besitzer an den Parkplatzmarkierungen orientieren, ragen ihre Autos häufig deutlich darüber hinaus und versperren die Durchfahrt.

Ganz eng wird es in der Bussemergasse zwischen Lauerstraße und Unterer Straße. Hier passt die Feuerwehr auch ohne Falschparker nicht durch. „An solchen Stellen laufen wir zum Einsatzort“, erklärt Thomas Fitzau. Bis zu 80 Meter im Altbestand und bis zu 50 Meter in Neubaugebieten sei es den Feuerwehrleuten laut Landesbauordnung zuzumuten, Leitern und Löschgeräte zu tragen. „Das geht auch meist schneller, als den großen Wagen mühsam zu rangieren“, so Fitzau.

Die Feuerwehr plant bei den nächsten Neuanschaffungen von Einsatzfahrzeugen, wieder auf kleinere Modelle zu setzen – gerade wegen der Einsätze in der Altstadt. Das ändert aber natürlich nichts am Appell an die Autofahrer, korrekt zu parken.

 

Verstärkte Parkkontrollen in der Heidelberger Altstadt vom 20. bis 24. April

Der Gemeindevollzugsdienst (GVD) wird zusammen mit der Feuerwehr wegen des in letzter Zeit besorgniserregenden Parkverhaltens in der Heidelberger Altstadt wieder eine Sonderaktion durchführen: In der Woche vom 20. April bis 24. April kontrolliert der GVD verstärkt die Einhaltung der Parkregeln in der Altstadt – auch in den Abendstunden. Besonders geachtet wird dieses Mal darauf, ob die Rettungswege für Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdiensten freigehalten werden. Aber auch Fahrzeugführer, die ihre Fahrzeuge behindernd parken oder unberechtigterweise auf Anwohner-Parkplätzen abstellen, müssen damit rechnen, abgeschleppt zu werden.

Durchschnittlich werden im Heidelberger Straßenverkehr pro Jahr etwa 120.000 Verwarnungen wegen Falschparkens erteilt, davon über 23.500 allein in der Altstadt. 2013 wurden im ganzen Stadtgebiet 340 Fahrzeuge abgeschleppt, davon 231 in der Altstadt. 2014 waren es insgesamt nur 213 Fahrzeuge, davon 79 in der Altstadt. Die geringere Zahl ist darauf zurückzuführen, dass 2014 keine Sonderaktion mit verstärkten Kontrollen stattfand.
Hintergrund: Wichtige Parkregeln

  • Das Auto muss so geparkt werden, dass jederzeit Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr freie Durchfahrt haben. Großfahrzeuge der Feuerwehr haben eine Fahrzeugbreite von 2,50 Metern. Damit die Fahrzeugtüren geöffnet und die Fahrzeugbeladung entnommen werden kann, ist eine Mindestdurchfahrtsbreite von drei Metern unerlässlich.
  • Fahrzeuge dürfen nicht in Kreuzungsbereichen abgestellt werden. Ein Einsatzfahrfahrzeug benötigt zum Abbiegen oder Wenden viel mehr Platz als ein PKW. Allein eine Drehleiter hat einen Wenderadius von zehn Metern. Daher darf fünf Meter vor und nach Kreuzungen/Einmündungen nicht geparkt werden. Das gilt auch für die gegenüberliegende Straßenseite einer Einmündung. Parken im Fünf-Meter Bereich ist ein Bußgeldvergehen.
  •  Nicht die Zufahrtswege und Stellflächen blockieren: Besonders bei größeren Gebäudekomplexen werden spezielle Zufahrtswege und Stellflächen für die Feuerwehr ausgewiesen. Damit wird sichergestellt, dass die Feuerwehr im Notfall den schnellsten und optimalen Zuweg zum Gebäude hat, um schnelle und effektive Hilfe leisten zu können. Entsprechend gekennzeichnete Rettungswege müssen freigehalten werden.
  •  Hydranten auf den Straßen und Bürgersteigen freihalten: Unterflurhydranten erkennt man an den ovalen Schachtdeckeln. Parkt ein Auto auf diesen, kann die Feuerwehr kein Löschwasser entnehmen und muss den nächsten Hydranten, der mehrere hundert Meter entfernt sein kann suchen – das kostet viel Zeit.

 

 

 

 

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