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Frankenthal -Gleich zweimal war Alkohol der Grund, weshalb Personen im Straßenverkehr verletzt wurden

Frankenthal/ Metropolregion Rhein-Neckar. Am Donnerstagnachmittag stürzte ein 37-jähriger Frankenthaler auf die Carl-Theodor-Straße. Ein 75-jähriger Autofahrer aus Carlsberg konnte dem Mann nicht mehr ausweichen und erfasste ihn mit seinem Auto. Durch den Unfall erlitt der Frankenthaler Abschürfungen an den Händen sowie Prellungen im Bereich des Rückens und des Beckens. Ein Alkoholtest mit dem Fußgänger ergab einen Wert von 3,08 ‰. Darin ist der Grund seines Sturzes zu vermuten.

Ebenfalls am Donnerstag in den frühen Abendstunden stürzte ein 58-jähriger Frankenthaler mit seinem Fahrrad in der Straße „Am Kanal“. Dabei zog sich der Mann Schürfwunden am Kopf zu. Diese hätten verhindert werden können, wenn der Mann einen Fahrradhelm getragen hätte. Auch hier ergab der Alkoholtest einen Wert von 2,88 ‰.

Gegen den Fahrradfahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gemäß § 316 StGB eingeleitet. Sowohl ihm als auch dem 37-jährigen Fußgänger wurde eine Blutprobe entnommen.

Die Polizei weist darauf hin, dass eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde auch dann möglich ist, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit einem nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, oder auch zu Fuß am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.

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