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Koblenz / Ludwigshafen – Lebenserfahrung gehört nicht aufs Abstellgleis -Altersdiskriminierung abschaffen – Ehrenamt stärken – § 33 Ziffer 2 GVG ersatzlos streichen

Koblenz / Ludwigshafen / Metropolregion Rhein Neckar –  Die Bevölkerung als Ganzes altert, sie erlebt einen demographischen Wandel. Wirtschaft und Gesellschaft sind jedoch vielfach noch jugendorientiert. Gesetzliche Altersbeschränkungen, die einst vielleicht einen Sinn gemacht haben, gehören angesichts der demographischen Entwicklung dringend auf den Prüfstand. So wirkt auch die Höchstaltersgrenze von 69 Jahren für Schöffen aus der Zeit gefallen, erklärt der Landesvorsitzender der FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz, Stephan Wefelscheid: „Das Verbot, Menschen über 69 Jahren Ehrenämter wie das des Schöffen zu übertragen führt dazu, dass rund 16 Prozent der Bevölkerung an der verfassungsmäßigen Wahrnehmung ihrer Bürgerrechte gehindert werden.“ Der Jurist mahnt, die Lebenserfahrung älterer Menschen nicht aufs Abstellgleis zu schieben: „Die Generation der ‚Best Ager’ hat in der Vergangenheit viel geleistet und die Umbrüche der vergangenen 20 Jahren erfahren und gestaltet. Vom so gewonnenen Erfahrungsschatz können wir alle noch profitieren – gerade auch im Gerichtssaal, wo die Schöffen mit eben dieser Erfahrung wichtige Akzente für die Rechtsprechung setzen können.“

 

Wefelscheid, der als Koblenzer Stadtrat und in seiner Wählergruppe regelmäßig den Austausch mit erfahrenen Seniorinnen und Senioren sucht, hält die Regelung des § 33 Ziffer 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) für mit europäischem und deutschem Recht unvereinbar: „Das Argument, ältere Schöffen hätten krankheitsbedingt ein höheres Ausfallrisiko als jüngere Menschen, kann heute so angesichts rasant fortgeschrittener medizinischer Versorgung sowie deutlich besserer Lebensbedingungen nicht mehr gelten.“ Er erinnert daran, dass beispielsweise der amtierende Bundespräsident zwar für das höchste Staatsamt geeignet sei, vor dem Gesetz aber als „nicht schöffenfähig“ gelten würde und Kanzler Adenauer erst mit 87 Jahren seinen Rücktritt erklärte. „Es wäre unerträglich, wenn Seniorinnen und Senioren in Deutschland in einem wichtigen Lebensbereich weiterhin von menschenrechtsgemäßer und demokratischer Teilhabe willkürlich ausgeschlossen blieben. Unsere Gesellschaft muss auch weiterhin auf einem konstruktiven Miteinander der Generationen basieren. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz muss dem Rechnung tragen und die notwendigen Schritte zur Streichung des § 33 Ziffer GVG einleiten.“

 

Auf dem kleinen Bundesparteitag der FREIEN WÄHLER vom 14. März 2015 in Kassel wurde der Antrag der FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz auf Abschaffung des § 33 Ziffer 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) einstimmig verabschiedet. Hubert Aiwanger, Fraktionsvorsitzender der FREIEN WÄHLER im bayerischen Landtag, sicherte zu, dieses wichtige Anliegen auch im  bayerischen Landtag thematisieren zu wollen.

 

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