Landau / Pfalz / Metropolregion Rhein-Neckar – Verfahren vor der Großen Strafkammer im März 2015 – Vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz beginnt im März 2015 folgendes Verfahren: Montag, 16. März 2015, 9:00 Uhr
Tatvorwurf: schwerer Brandstiftung, schwere Körperverletzung und Sachbeschädigung
Tatzeitpunkt: Mai bis September 2014
Tatort: Klingenmünster
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juli 2014 in dem von ihm bewohnten Zimmer der Außenstelle des Pfalzklinikums Klingenmünster Teile seines Bettes angezündet zu haben, wobei der Brand vor dem Übergreifen auf das Gebäude gelöscht werden konnte. Weiter wird dem Angeklagten vorgeworfen, einem Pfleger grundlos und unvermittelt mit einer halbvollen Plastik-Wasserflasche gegen den Hinterkopf geschlagen zu haben. Schließlich wird dem Angeklagten vorgeworfen, das Hauptgebäude des Pfalzklinikums Klingenmünster mit blauer Farbe beschmiert zu haben, wodurch ein Sachschaden in Höhe von ca. 300 € entstanden ist. Der Angeklagte leidet seit Jahrzehnten an einer chronischen paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie. Er dürfte deshalb schuldunfähig sein, es droht allerdings aufgrund seines Gefährdungspotenzials die Sicherungsverwahrung, weshalb die Tat vor der großen Strafkammer verhandelt wird.
Vorgesehener Fortsetzungstermin: 20. März 2015
Quelle: Pressemeldung Landgericht Landau