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Heidelberg – Eckdaten des Doppelhaushalts 2015/2016

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Haushaltsberatungen für den neuen Doppelhaushalt der Stadt Heidelberg haben begonnen. Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner und Bürgermeister und Kämmerer Hans-Jürgen Heiß legten dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 29. Januar 2015 den Haushalts- und Finanzplanentwurf für die Jahre 2015 und 2016 vor.

„Die Investitionen im neuen Doppelhaushalt sind mit Abstand höher als in den vorigen Jahren“, betonte Bürgermeister und Stadtkämmerer Jürgen Heiß bei der Haushaltseinbringung. „Waren es seit 2007 im Jahresdurchschnitt rund 63,2 Millionen Euro, haben wir für 2015 und 2016 Investitionen in Höhe von insgesamt 176,9 Millionen Euro eingeplant. Das sind etwa 25 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr. Angesichts der wichtigen Zukunftsprojekte, die gerade in der Umsetzung sind, und dem aktuell historisch niedrigen Zinsniveau ist jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen, um in die Zukunft von Heidelberg zu investieren.“

Ergebnishaushalt:

Im Ergebnishaushalt, welcher die laufenden Leistungen der Verwaltung umfasst, wird Heidelberg voraussichtlich einen ausgeglichenen Haushalt erreichen. Die Einnahmen übersteigen die Ausgaben: In den Jahren 2015 bzw. 2016 sind Aufwendungen in Höhe von 527 Millionen Euro bzw. 544 Millionen Euro eingeplant. Demgegenüber rechnet die Stadt für 2015 mit ordentlichen Erträgen in Höhe von 528 Millionen Euro, für 2016 in Höhe von 545 Millionen Euro.

Erträge im Ergebnishaushalt

Die wichtigsten Ertragspositionen mit einem Volumen von fast 65 Prozent stellen die Grund- und Gewerbesteuer, die Schlüsselzuweisungen sowie die Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer dar. Damit ist Heidelberg in hohem Maße von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig. Die Gewerbesteuer ist jedoch – mit Einnahmen in Höhe von 92 Millionen Euro in den beiden Planjahren – wie in den Vorjahren zu einer verlässlichen Größe geworden.

Laufende Ausgaben

Zu den laufenden Ausgaben der Stadtverwaltung gehören die Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (21 Prozent), also etwa alle Aufwendungen für die Unterhaltung von Gebäuden, Straßen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen, der Betrieb der Schulen, der städtischen Kindertagesstätten, aber auch Kultureinrichtungen wie die Stadtbücherei, das Theater oder die Musikschule. Hinzu kommen Personalkosten (28 Prozent), Ausgaben für die Sozialhilfe (17 Prozent), Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte (14 Prozent) beispielsweise an kulturelle oder soziale Institutionen, Umlagen an Bund und Land (14 Prozent) sowie Abschreibungen (6 Prozent).

 

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