Ludwigshafen/ Metropolregion Rhein-Neckar.Arbeitsgemeinschaft der IHKs Rheinland-Pfalz zum Urteil des BVerfG
IHKs: „Betriebsvermögen von kleinen und mittleren Unternehmen muss begünstigt bleiben“
Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem heutigen Urteil die Verschonung von Betriebsvermögen zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zur Bestandssicherung von Unternehmen grundsätzlich bestätigt hat. Peter Adrian, Präsident der IHK-Arbeitsgemeinschaft: „Der Gesetzgeber hat nun zwar viele schwierige Detailfragen zu klären. Zugleich bleibt ihm aber auch Gestaltungsspielraum, um gerade im Mittelstand eine Substanzbesteuerung zu verhindern.“
Und darauf dringen die IHKs mit Nachdruck: Adrian erinnert die Politik an ihre Zusage, die Unternehmensnachfolge auch künftig nicht durch die Erbschaftsteuer zu gefährden: „Die Wirtschaft vertraut auf die Zusagen der Politik, dem Mittelstand nicht noch weitere Hürden aufzubauen.“ Der Mittelstand sei die Säule unserer Wirtschaft und unseres Wohlstandes. Die nächste Generation dürfe bei der Unternehmensnachfolge nicht belastet werden – dieser Prozess sei häufig schwierig genug.
Aus Sicht der IHK-Arbeitsgemeinschaft hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber ein Lastenheft vorgelegt, das jetzt systematisch aufgearbeitet werden muss, ohne den Mittelstand zu belasten. „Die Politik ist jetzt gefordert, unbürokratische und mittelstandsfreundliche Regelungen zu finden, die den Fortbestand der Firmen bei Betriebsübergaben sicherstellen“, so Adrian.