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Neustadt – Abfallverkehrskontrolle im Bereich der B9

AbfalltransportkontrolleNeustadt/ Metropolregion Rhein-Neckar.Einhergehend mit dem Anstieg des gewerblichen Güterverkehrs nehmen auch die Transporte von Abfällen auf Bundesfernstraßen zu.

Aus diesem Grunde führte das Polizeipräsidium Rheinpfalz, PD Neustadt / Zentrale Verkehrsdienste, am Dienstag, 18. November 2014, in der Zeit zwischen 13.00 Uhr und 17.00 Uhr, mit eigenen Einsatzkräften, dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) und Polizeibeamten aus Baden-Württemberg sowie den zuständigen Fachbehörden eine Abfalltransportkontrolle, im Bereich der Bundesstraße 9, Grenzübergang Bienwald, bei Scheibenhardt durch.

Im Verlaufe der Kontrolle wurden insgesamt 16 LKW und deren Ladung überprüft.

Bei einem Transport, mit Ladung für Frankreich, wurde festgestellt, dass das transportierte Ladegut nicht nach Frankreich hätte verbracht werden dürfen, da die Fracht (Papierabfälle) nicht ordnungsgemäß in die Frachtunterlagen eingetragen war. Aufgrund dieser Falschdeklaration wurde gegen den Fahrer und den Spediteur ein Strafverfahren eingeleitet.

Kein Abfall, aber genauso gefährlich war die Ladung eines Spediteurs aus der Schweiz. Geladen waren rund 18 Tonnen Rollrasen der nach Zürich gebracht werden sollte. Aufgrund der Tatsache, dass die gesamte Ladung vollkommen ungesichert transportiert wurde, musst dem Fahrer, bis zur ordnungsgemäßen Nachsicherung die Weiterfahrt untersagt werden. In diesem Falle wurden Bußgeldverfahren gegen den Fahrer, den Spediteur und den verantwortlichen Verlader eingeleitet. Vorgesehen sind hierbei Bußgelder zwischen 60 € und 270 € sowie jeweils ein Punkt im Fahreignungsregister.

Im Verlaufe der Kontrolle wurden folgende Maßnahmen getroffen:

1 Strafanzeige
15 Ordnungswidrigkeitenanzeigen Abfallrecht/ mangelhafter Ladungssicherung / technische Mängel /
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
2 Berichte Gewerbeaufsichtsamt / Bundesamt für Güterverkehr

Die Kontrolle wurde mit insgesamt 15 Einsatzkräften durchgeführt.

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