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Neustadt – Kernstadtbeirat für Neustadt an der Weinstraße

Neustadt / Metropolregion Rhein Neckar – Die Schaffung einer politischen Interessenvertretung für die Kernstadt als Pendant zu den
Ortsbeiräten in den Weindörfern ist mindestens seit Beginn dieses Jahres vorgesehen, aber
leider immer noch nicht umgesetzt. Obwohl insoweit Konsens zwischen allen im Stadtrat
vertretenen politischen Gruppierungen und im Stadtvorstand bestand, wurde offenbar an
dem Projekt nicht nennenswert gearbeitet. Das veranlasst uns, dieses nunmehr nochmals
öffentlich einzufordern.
Ganz bewusst wählen wir in dieser Frage nicht den Weg eines Antrags im Stadtrat, der das
Vorgehen im Falle einer Ablehnung unter Umständen eher verzögern als beschleunigen
könnte, sondern teilen in diesen Schreiben unsere Position dem Stadtvorstand und den
Fraktionen mit, verbunden mit der Bitte, sich damit zügig inhaltlich auseinanderzusetzen und
das Projekt baldmöglichst auf den Weg zu bringen. Wir schlagen vor, das Vorhaben in einer
Besprechung des Stadtvorstandes mit den Fraktionsvorsitzenden noch in diesem Jahr zu
besprechen und dann vom Stadtrat als Satzung im Dezember zu beschließen.
Selbstverständlich sind wir offen für andere Vorschläge.
Finanzielle Maßnahmen sollten im Haushaltsplan 2015 vorgesehen werden, denn wir halten
es für wichtig, dass der Beirat spätestens im nächsten Frühjahr seine Arbeit aufnehmen
kann.
In unseren Überlegungen haben wir als Form des Gremiums bewusst die Variante des Beirates
gewählt, weil er flexibler gehandhabt werden kann als ein Ausschuss. Für den Beirat
gelten nicht die strengen Regeln der §§ 44 bis 46 der Gemeindeordnung (GemO) betreffend
die Ausschüsse, wie etwa zur Zusammensetzung und zum Vorsitz. Als Beirat kann das
Gremium entsprechend § 56 a GemO per Satzungsbeschluss eingerichtet werden.
Wichtig erscheint uns dabei eine über das Stadtgebiet erstreckte, von den Einwohnerzahlen
abhängige Verteilung von Sitzrechten im Beirat, um so den unterschiedlichen Interessenlagen
gerecht zu werden. Die Abgrenzung soll den städtischen Wahlbezirken entsprechen,
wobei Winzingen und Böbig sowie Schöntal und Afrikaviertel zusammengefasst werden
sollen.
Auch die durch selbst bestimmte Wahl des/der Vorsitzenden geschaffene Autonomie ist
sachgerecht, um eine den Ortsbeiräten/Ortsvorstehern ähnliche Stellung zu erreichen. Dies
entspricht im Übrigen der Praxis in anderen Beiräten und wäre in einem Ausschuss so nicht
möglich.
1. Zur politischen Interessenvertretung in kommunalen Angelegenheiten der Kernstadt wird
ein Kernstadtbeirat eingerichtet, der in seinen Zuständigkeiten an die in §4 der Hauptsatzung
den Ortsbeiräten zugesprochenen Kompetenzen angelehnt werden soll. Hier
müssen in der zu beschließenden Satzung, Ausnahmen vorgesehenen werden, über die
noch beraten werden muss. Der Beirat ist aber in allen wichtigen Fragen, die die Kernstadt
unmittelbar berühren, vor der Beschlussfassung des Stadtrates bzw. eines
sonstigen Gremiums zu hören.
Stadtratsfraktion
Geschäftsstelle:
Kastanienweg 15
67434 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: (06321) 95 49 57 5
E-mail: info@fwg-neustadt.de
Homepage: www.fwg-neustadt.de
2. Der Beirat soll sich in seiner Zusammensetzung an den Wahlbezirken der Kernstadt
orientieren und nach Sitzzahlen wie folgt zusammensetzen:
3 Innenstadt,
3 Winzingen/Böbig,
3 Oststadt/Branchweiler,
2 Hambacher Höhe,
2 Vorstadt,
2 Schöntal/Afrikaviertel.
3. Die Mitglieder des Beirates werden unter Berücksichtigung dieser Sitzverteilung vom
Stadtrat gewählt, wobei den Fraktionen folgende Nominierungen zustehen:
6 CDU,
3 SPD,
3 FWG,
2 Grüne,
1 FDP.
4. Die Verständigung über die Nominierungen erfolgt entsprechend dem Verfahren bei
der Besetzung des Schulträgerausschusses.
5. Der Beirat wählt selbst einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
6. Die Beiratsmitglieder erhalten eine Aufwandentschädigung analog zu den Ortsbeiratsmitgliedern.
Der Beiratsvorsitzende erhält die doppelte Aufwandsentschädigung.
7. Im Übrigen führt die Verwaltung die Geschäfte des Beirates.

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